In jüngerer Zeit hat namentlich das verschwenderische Gebaren der Intendantin einer der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die zugleich
ARD-Vorsitzende war, eine neuerliche Debatte um das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem in Deutschland nach sich gezogen. Ein exorbitant teurer Umbau der Chefetage, ein Beratervertrag des Ehemanns, als Spesen abgerechnete private Einladungen waren offenkundig nur die Spitze eines Eisbergs, denn auch die juristische Direktorin derselben ARD-Anstalt beispielsweise erhielt für sich und ihre Angehörigen Vergütungs- und Versorgungskonditionen auf Kosten der Beitragszahler.
Nachdem diese und weitere Zustände öffentlich bekannt geworden waren, sahen sich zahlreiche Politiker veranlasst, einmal mehr eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu fordern.
Die Forderungen bezogen sich dabei nicht nur auf die Problematik von Geldverschwendung, Vetternwirtschaft und Selbstbedienungsmentalität innerhalb der öffentlich-rechtlichen Sender, sondern auch auf die Intransparenz der Mittelverwendung der Sender, die Ineffektivität der Aufsichtsgremien und insbesondere auf die Qualität der politischen Berichterstattung, nämlich darauf, dass immer wieder mangelnde politische Unabhängigkeit der Sender, politische Einseitigkeit und „Gesinnungsjournalismus“ zu beklagen sind.
Die lange Geschichte der Skandale um die Rundfunkanstalten und der diesen regelmäßig folgenden Forderungen nach einer Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems ist allerdings wenig ermutigend:
Tatsächlich nämlich kam es bisher nie zu grundlegenden Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Stets wurde in der Politik wie in den
Anstalten selbst zur Tagesordnung und zum „business as usual“ zurückgekehrt. So wurden auch im 3. Medienänderungsstaatsvertrag lediglich
kosmetische Änderungen vorgenommen, die die Struktur und Wucherungsdynamik des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems grundsätzlich unangetastet ließen.
Die jüngst von den Ministerpräsidenten präsentierten Reformvorschläge setzen diese Tradition unzureichender Maßnahmen fort. Zwar wurde öffentlich beispielsweise von einem „Kahlschlag“ gesprochen, doch tatsächlich bleibt die Reform hinter den Erwartungen an eine effektive Strukturreform erheblich zurück: So werden zwar kleinere Einsparungen vorgenommen, indem beispielsweise eine kleine Zahl von Spartensendern zusammengelegt und ausgewählte Ausgabenbereiche wie die Sportberichterstattung „gedeckelt“ werden, doch umfassende strukturelle Veränderungen bleiben aus. Die ARD und das ZDF sollen prinzipiell in ihrem bisherigen Umfang fortbestehen und die angekündigte Anpassung der Gehälter betrifft lediglich die Zulagen der außertariflich beschäftigten Führungskräfte, was das tatsächliche Einsparpotenzial stark begrenzt.
Darüber hinaus besteht Grund zur Besorgnis über die geplante Änderung des Rundfunkbeitragsverfahrens. Statt der bisherigen Kontrolle durch die Landesparlamente soll künftig der Rundfunkbeitrag im Wege einer Verordnung von den Ministerpräsidenten festgelegt werden, was den Landesparlamenten und somit den gewählten Volksvertretern die Entscheidungskompetenz über die Gebührenhöhe entziehen würde. Damit droht der Rundfunkreform nicht nur inhaltliche Halbherzigkeit, sondern auch eine fortschreitende Entmachtung der Parlamente zugunsten eines administrativen Verfahrens, das für die Beitragszahler wenig Transparenz und Einflussmöglichkeiten bietet.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen verdeutlichen, dass eine tiefgreifende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems weiterhin ausbleibt.
Vor diesem Hintergrund bestätigt sich, dass ernsthafte Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland nur erreicht werden können, wenn ein entsprechender Handlungsdruck besteht. Die Kündigung aller Rundfunkstaatsverträge eröffnet entsprechende Handlungsmöglichkeiten, um die tiefgreifenden Fehlentwicklungen, die in der bisherigen Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angelegt sind oder durch sie begünstigt werden, zu überwinden.
Diese Fehlentwicklungen sind in Grundzügen noch einmal zu vergegenwärtigen:
1. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zur politischen Ausgewogenheit verpflichtet. Zahllose Beobachter stimmen heute darin überein, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland diesem Gebot de facto nicht gerecht wird. Tatsächlich hat das Angebot der Sender bis in die Unterhaltungssendungen hinein eine klare politische Schlagseite, nämlich zugunsten parteipolitisch linker beziehungsweise grüner Positionen, als deren Sprachrohr man sich betätigt. Immer mehr Zuschauer beziehungsweise Zuhörer haben den Eindruck, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk sie im Sinne jener Positionen erziehen will, dass er einem Selbstverständnis als „Gesinnungsjournalismus“ verpflichtet ist, gerade deshalb mehr oder weniger bewusst auf die gebotene Ausgewogenheit verzichtet und damit der im Rahmen seines rechtlich verpflichtenden Programmauftrags gebotenen Meinungsvielfalt entgegenwirkt. In den vergangenen Jahren haben sich vor allem auch deshalb immer mehr Zuschauer und Zuhörer vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk abgewandt.
Als einige wenige auch öffentlich diskutierte Beispiele der politischen Einseitigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seien erwähnt:
• Während der Flüchtlingskrise in den Jahren 2015 und 2016 positionierte sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk einseitig zugunsten einer politisch inszenierten „Willkommenskultur“ und blendete negative Aspekte illegaler Massenmigration weitgehend aus.
Vielfach diente dabei etwa die tendenziöse Auswahl von Bildern der Etablierung einer einseitigen Deutung der Vorgänge.
• Im Jahr 2018 erklärte der Chef des WDR-Magazins „Monitor“, der in früherer Zeit bei einem „Antifa“-Sender tätig gewesen war, dass politisch neutraler Journalismus eine „Lebenslüge“ sei und legte nahe, dass Journalismus politisch links zu sein habe.
• Im Jahr 2019 verbreitete der WDR ein vom Kinderchor des Senders gesungenes, vorgeblich „satirisches“ Lied, in welchem ältere Personen als „Umweltsau“ diffamiert wurden, um deren angebliches Umweltverhalten zu kritisieren.
• Im Jahr 2021 wollte der WDR eine Wissenschafts-Moderatorin einsetzen, die an einer antisemitischen Al-Kuds-Demonstration teilgenommen hatte und sich regelmäßig zu antisemitischen beziehungsweise antiisraelischen Standpunkten bekannte. Erst nach massiver öffentlicher Kritik sah der WDR von dieser Personalie ab.
• Im Jahr 2022 wurde beim ZDF wiederholt das Symbolbild eines Kernkraftwerks verfälscht, indem der den Kühltürmen entweichende, nicht umweltschädliche und eigentlich weiße Wasserdampf im Bild dunkel dargestellt wurde, um den Eindruck der Bedrohlichkeit und Gefährlichkeit von Kernkraftwerken zu erzeugen.
• Im Oktober 2022 sprach sich ein ARD-Moderator im Rahmen eines Interviews zur Landtagswahl in Niedersachsen für ein rot-grünes Regierungsbündnis in dem Land aus.
• Das öffentlich-rechtliche Internetangebot in Gestalt des OnlineContent-Netzwerks „funk“, das sich insbesondere an Kinder und Jugendliche wendet, zeichnet sich generell durch aggressiv präsentierte Inhalte aus, die ganz unverhohlen auf einseitige Beeinflussung seiner Zuschauer und Zuhörer abzielen – beispielsweise
im Sinne einer völlig unkritischen Propagierung von „LGBTQ“-Lebenskonzepten.
• Im April 2024 veröffentlichten rund 100 Mitarbeiter von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein Manifest, in dem sie mehr Meinungsvielfalt forderten und die Diffamierung abweichender Meinungen innerhalb der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kritisierten.
Sie bemängelten eine einseitige Berichterstattung und ein internes Klima, das alternative Sichtweisen unterdrücke.
• Im Jahr 2024 ergab eine Umfrage der Technischen Universität Dortmund unter 525 Journalisten (davon 39 Prozent Beschäftigte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks), dass 64 Prozent der befragten Journalisten Parteien links der Mitte zugeneigt seien. 41 Prozent sympathisierten mit der Partei BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, 16 Prozent mit der SPD, 6 Prozent mit der Linkspartei und 1 Prozent mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW).
Dagegen gaben nur 8 Prozent der Journalisten eine Sympathie für die CDU/CSU und 3 Prozent für die FDP an. 23 Prozent der Befragten erklärten, keiner Partei nahezustehen. Die AfD taucht im Befragungsergebnis überhaupt nicht auf. Dieser Befund legt einmal mehr nahe, dass von einer politischen Ausgewogenheit der Sichtweisen im öffentlich-rechtlichen Journalismus kaum die Rede sein kann.
Die in diesen Beispielen ersichtliche politische Einseitigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zeigt sich auch in der ungleichen Repräsentation politischer Parteien in den Talkshows der öffentlich-rechtlichen Sender. So waren im Jahr 2023 Vertreter der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemessen am Sitzanteil der Parteien im Deutschen Bundestag stark überrepräsentiert, während die AfD mit einem Anteil von lediglich 1,7 Prozent in diesen Formaten deutlich unterrepräsentiert war.
Erstmals nach der Bundestagswahl vom 26. September 2021 saß am 20. September 2022 ein Vertreter der AfD in einer ARD- beziehungsweise ZDF-Talkshow, nachdem bereits zwölf Monate lang zahllose solcher Sendungen ausgestrahlt worden waren – stets besetzt mit Politikern aus allen anderen Parteien.
Die in solchen Befunden zum Ausdruck kommende politische Einseitigkeit ist angesichts des Ausgewogenheitsgebots nicht mit der Unabhängigkeit journalistischer Redaktionsarbeit zu rechtfertigen.
Es handelt sich hier um eine systematische Benachteiligung einer in fast allen deutschen Parlamenten seit Jahren vertretenen Partei und ihrer Wähler, die im Übrigen auch gezwungen werden, den Rundfunkbeitrag zu zahlen.
2. Es steht außer Zweifel, dass die vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu leistende sogenannte Grundversorgung kein derart opulentes System erfordert, wie es inzwischen mit den Finanzmitteln der Rundfunkbeiträge ins Werk gesetzt wurde. Mittlerweile umfasst der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland 74 Radiosender und 21 Fernsehsender inklusive umfangreicher Internetpräsenzen.
Fast jeder dieser Sender verfügt über eigene technische Abteilungen. Dazu kommen Gebäudemanagement, Rechtsabteilungen, Betriebsmanagement, Archive und teilweise auch Orchester, Chöre und Big Bands.
Die maßlose Ausgabenfreude der Sender kommt auch etwa darin zum Ausdruck, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) dem WDR fast 70 Millionen Euro nicht zubilligte, die als zusätzliches Budget für die Grundsanierung des Filmhauses dienen sollten. Ursprünglich waren dafür 80 Millionen Euro vorgesehen, die aber schließlich auf 240 Millionen Euro anstiegen. Ein erheblicher Teil dieser Kosten entfällt auf Luxusmöbel, die der WDR im Rahmen der Sanierung ausschreiben ließ: Insgesamt 2.700 Möbelstücke, darunter auch Designerware wie 36 Lounge-Sessel einer bestimmten Marke zum Stückpreis von 4.499 Euro.
Auch beim Bau des „Digitalen Medienhauses“ des RBB explodierten die Kosten. Von ursprünglich 65 Millionen Euro stiegen sie auf mittlerweile 150 Millionen Euro an.
Auch der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) kennt einen leichtfertigen Umgang mit den von den Bürgern aufzubringenden Rundfunkbeiträgen. So zahlt er einem ehemaligen Programmdirektor trotz dessen Ausscheidens aus der Position weiterhin ein Jahresgehalt von 219.000 Euro.
Die Ausgabenplanungen, Fehlkalkulationen und überteuerten Projekte der Sender folgen augenscheinlich der Maxime, dass das benötigte Geld schon zur Verfügung gestellt werde; gegebenenfalls sei der Rundfunkbeitrag zu erhöhen. Diese Strategie hat sich in der Vergangenheit wiederholt als erfolgreich erwiesen und ist den Beitragszahlern stets teuer zu stehen gekommen.
3. Die Sender produzieren vielfach inhaltlich weitgehend identische Programme und sprechen sich bei deren Produktion auch kaum ab. Zuletzt etwa wurde das Staatsbegräbnis der verstorbenen britischen Königin parallel sowohl von ARD als auch ZDF übertragen, mithin ein identisches Programm doppelt produziert. Dazu schickten die Sender 50 Mitarbeiter in das Vereinigte Königreich, wo beispielsweise der NDR ohnehin bereits 19 feste Mitarbeiter beschäftigt.
Auch bei Parteitagen sind teilweise mehrere Sender gleichzeitig und mit je eigenem Team vor Ort. So kann es schon einmal geschehen, dass 50 Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einer solchen Veranstaltung beiwohnen und entsprechende Übernachtungskosten, Verpflegungskosten, Fahrtkosten et cetera produzieren.
Ohnehin hat das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem zahllose Doppel- und Mehrfachstrukturen ausgebildet: Ein Beispiel sind der ARD Sender „tagesschau24“ einerseits und der von ARD und ZDF gemeinsam betriebene Sender „Phoenix“ andererseits, die sich inhaltlich und in der Aufmachung stark überschneiden.
Solche Strukturen und Vorgänge lassen den verschwenderischen Umgang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit den zwangsweise erhobenen Rundfunkbeiträgen deutlich erkennen. Allerdings offenbaren sich der verschwenderische Umgang mit den Beitragsmilliarden und das dahinterstehende Selbstverständnis erst beim Blick auf die Vergütungs- und Versorgungspraxis der Anstalten insbesondere in deren Leitungsebenen.
4. Mit einem Jahresverdienst von 413.500 Euro verdient beispielsweise der Intendant des WDR einige Tausend Euro mehr als der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika. Kollegen des WDR-Chefs haben folgende Einkünfte (angegeben ist das Grundgehalt ohne die üblichen Bonuszahlungen):
SWR-Intendant: 392.530 Euro, ZDF-Intendant: 372.000 Euro, NDRIntendant: 356.178 Euro, BR-Intendant: 340.267 Euro, MDR-Intendant: 295.151 Euro, Radio Bremen-Intendant: 281.347 Euro, Deutschlandradio-Intendant: 264.000 Euro, HR-Intendant: 255.000 Euro, SR-Intendant: 245.000 Euro, RBB-Intendant: 220.000 Euro.
Auch das Gehalt der Direktoren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist beachtlich. Die ARD-Programmdirektorin beispielsweise erhält 285.000 Euro Grundgehalt jährlich und damit etwa so viel, wie der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland.
Nach Berechnungen des KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) sind für die Jahre von 2025 bis 2028 10,2 Milliarden Euro allein für Personalkosten der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten vorgesehen.
5. Auch das System der Pensionszahlungen ist ausgeufert und viel zu teuer. Fast 30.000 Mitarbeiter bei den öffentlich-rechtlichen Sendern haben Anrecht auf weit über dem Durchschnitt liegende Pensionszahlungen.
Bereits im Jahr 2016 hat die ARD weit mehr als sieben Milliarden Euro für anstehende Rentenansprüche zurückgelegt. Seitdem steigt der Anteil der Personal- und Pensionskosten zügig weiter an. Mittlerweile schätzen Experten diese Kosten auf fast 40 Prozent und laut KEF beträgt die Summe für Altersversorgungen vom Jahr 2021 bis zum Jahr 2024 knapp drei Milliarden Euro. Allein für die Altersvorsorge des WDR-Intendanten sind eine halbe Million Euro zurückgelegt worden. Der Barwert seiner Pensionsverpflichtung betrug Ende des Jahres 2018 demnach 3,1 Millionen Euro, was auf einen monatlichen Anspruch von circa 15.000 Euro hinausläuft.
Beim MDR führen die hohen Personalkosten dazu, dass die Anstalt trotz übermäßig hoher Einnahmen durch den Rundfunkbeitrag nicht mit ihrem Geld auskommt. Die Anstalt hat das Jahr 2023 bei einer Bilanzsumme von 1,127 Milliarden Euro mit einem Defizit von 33,2 Millionen Euro abgeschlossen. Verantwortlich dafür sind Mehrausgaben von 36,6 Millionen Euro für die Altersversorgung der Mitarbeiter. Kostspielig ist auch hier vor allem das Führungspersonal:
Für die Pensionen der aus neun Personen bestehenden Geschäftsleitung hat der MDR insgesamt 15,4 Millionen Euro zurückgelegt.
Bereits die Ruhestandsversorgung der ehemaligen MDR-Intendantin schlägt mit 4,6 Millionen Euro zu Buche, was eine betriebliche Altersversorgung von etwa 17.000 Euro pro Monat gewährleistet. Für den neuen Intendanten wurden im Jahr 2023 zudem bereits Rückstellungen in Höhe von 2,465 Millionen Euro gebildet.
6. Um die ausufernden Kosten des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems weiterhin decken zu können, wird der kontinuierliche Zufluss
von Pflichtbeiträgen erforderlich sein. Bei der Durchsetzung der Beitragsforderungen kennen die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten kein Maß. Säumigen Beitragszahlern wird mit Gefängnisstrafen gedroht und man ist immer wieder auch bemüht, entsprechende Exempel zu statuieren:
So hat der WDR im Jahr 2021 einen Mann 181 Tage inhaftieren lassen, obwohl die offene Summe nur etwas mehr als 600 Euro betrug.
Im Jahr 2017 forderte der RBB, eine alleinerziehende Mutter für ein halbes Jahr wegzusperren, weil sie dem Sender rund 300 Euro schuldete. Erst das Landgericht Potsdam verhinderte die Inhaftierung.
Auch vor diesem Hintergrund kann nicht verwundern, dass laut einer repräsentativen Umfrage 68 Prozent der Bürger den zwangsweise erhobenen Rundfunkbeitrag für unangemessen halten, mit dem der mit mehr als acht Milliarden Euro Einnahmen teuersten Rundfunk der Welt finanziert wird.
7. Das System der Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat sich angesichts gerade der jüngsten Skandale wiederholt als ineffektiv erwiesen. Weder Rundfunk- beziehungsweise Fernseh- noch Verwaltungsräte waren imstande oder auch nur willens, die Fehlentwicklungen zu erkennen und frühzeitig einzuschreiten.
Die aktuellen Reformpläne der Ministerpräsidenten im Rahmen eines neuen Medienstaatsvertrags greifen die strukturellen Kernprobleme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht auf. Stattdessen beschränken sie sich auf geringfügige Einsparungen durch letztlich kosmetische Maßnahmen.
Die geplante Einsetzung eines neuen Medienrats, dessen Mitglieder größtenteils durch die Rundfunkräte und die Ministerpräsidenten
selbst ausgewählt werden sollen, zeigt exemplarisch die fortwährende Staats- und Parteiennähe in den Kontrollgremien. Das neue Aufsichtssystem verfehlt die Staatsferne, da seine Besetzung weiterhin fest in den Händen der Politik liegt. Auch hier zeigt sich, dass die Reformabsichten nicht darauf abzielen, die bestehenden Grundprobleme des Systems zu lösen. Die geplanten Änderungen des Medienstaatsvertrags können jedenfalls die hier skizzierten grundsätzlichen Probleme schon deshalb nicht lösen, weil sie deren Lösung gar nicht anstreben. Daher gilt es, einen grundlegenden Neustart des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nun mutig in Angriff zu nehmen.