In einem Umschau-Beitrag des Mitteldeutschen Rundfunks vom 27. April 2021 wurden die Honorare der Ärzte für Impfungen im Rahmen der
Impfkampagne gegen das SARS-CoV-2-Virus thematisiert. Dort wurde berichtet, die Honorarhöhe in Thüringen habe 175 Euro pro Stunde betragen. Dies sei zusammen mit den im Freistaat Sachsen gewährten Honoraren der Spitzenwert in der Bundesrepublik Deutschland gewesen.
Der Freistaat Sachsen habe dieses Honorar später „auf Druck der Aufsichtsbehörde“ auf – je nach Voraussetzung – 150 Euro, 130 Euro beziehungsweise 100 Euro gesenkt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wer hat die Höhe der Honorare für Impfärzte während der Corona-Impfkampagne festgelegt?
2. Wie wurde die Höhe der Honorare berechnet (bitte Berechnungsmodell beifügen)?
3. Hat die Landesregierung ihrerseits Einfluss auf die Höhe der Honorare genommen?
4. Wurde die Honorarhöhe in Thüringen während der Impfkampagne analog zu der im Freistaat Sachsen ebenfalls reduziert? Wenn ja,
auf welchen Betrag und wenn nein, warum nicht?
5. Wann begann und wann endete die Impfkampagne, während der die in der Einleitung genannten Honorare gezahlt wurden?
6. Wie viele Impfärzte wurden während der Corona-Impfkampagne mit diesen Honoraren entlohnt (bitte monatlich die Anzahl der Impfärzte und Stunden auflisten)?
7. Wie hoch ist der Gesamtbetrag in Thüringen, der aufgrund der Honorare für die Impfärzte während der Corona-Impfkampagne gezahlt wurde?
8. Wie hoch war der Beitrag (in Euro) aus dem Landeshaushalt daran?
9. Wie wurde die Richtigkeit der Abrechnungen geprüft und wer nahm diese Prüfungen vor (bitte Prüfungsergebnisse beifügen)?
10.Wenn es keine Prüfungen im Sinne der Frage 9 gab, warum nicht?