Eltern berichten in persönlichen Gesprächen, dass Schulen im Landkreis Hildburghausen den Nachweis einer Keuchhusten-Impfung der Schüler verlangen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Seit wann hat die Landesregierung Kenntnisse darüber, dass Schulen im Landkreis Hildburghausen den Nachweis einer Keuchhustenimpfung der Schüler verlangen?
2. Gehen diese Nachweisforderungen auf Anweisung des Landes, des Schulamts, des Landratsamts respektive des zuständigen Amts auf Kommunalebene hervor?
3. Wie viele Schulen im Landkreis Hildburghausen gehen nach Kenntnis der Landesregierung seit wann und aus welchen Gründen so vor?
4. Trifft dies nach Kenntnis der Landesregierung auch für Schulen in anderen Landkreisen und kreisfreien Städten in Thüringen zu und wenn ja, für wie viele Schulen in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten in Thüringen?
5. Auf welcher rechtlichen Grundlage können Schulen, Schulämter beziehungsweise zuständige kommunale Ämter den Nachweis einer Keuchhusten-Impfung verlangen?
6. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zum genannten Sachverhalt?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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