Das Naturschutzgebiet Hag ist mit seinem Urwaldpfad ein überregionales Ausflugsziel. Jedoch ist der Zugang, aufgrund eines absturzgefährdeten Einzelblocks des oberhalb gelegenen Felsvorsprungs, gesperrt. Sicherungsmaßnahmen haben bislang nicht stattgefunden. Sofern es sich bei dem betreffenden, gesperrten Zugang um eine öffentliche Straße im Sinne des § 2 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) handelt, wären vom hierfür zuständigen Straßenbaulastträger Schutzmaßnahmen nach § 26 ThürStrG zu veranlassen. Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ist nach § 48 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 46 Abs. 1 ThürStrG oberste Straßenaufsichtsbehörde in Thüringen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Handelt es sich bei dem Zugang zu dem in unmittelbarer Nähe des Felsvorsprungs befindlichen Naturschutzgebiet Hag und zum Hängestieg einschließlich Bootsanlegestelle um eine öffentliche Straße im Sinne des § 2 ThürStrG und wenn ja, welcher Straßengruppe nach § 3 Abs. 1 ThürStrG ist diese Straße zugeordnet und wer ist Straßenbaulastträger?
2. Wer ist Grundstückseigentümer des betreffenden Felsvorsprungs?
3. Bestehen für den genannten Felsvorsprung besondere Verkehrssicherungspflichten und wenn ja, welche und wer ist verantwortlich?
4. Wird die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten gemäß Frage 3 kontrolliert und wenn ja, durch wen werden diese wann kontrolliert?
5. Wer ist auf welcher Rechtsgrundlage für Sicherungsmaßnahmen an dem Felsvorsprung nach Frage 1 verantwortlich und wann werden entsprechende Maßnahmen nach Kenntnis der Landesregierung von wem wie umgesetzt?
6. Stehen für Sicherungsmaßnahmen an dem Felsvorsprung nach Frage 1 Zuwendungsprogramme zur Verfügung und wenn ja, welche?
7. Wer hat wann und in welcher Form eine Sperrung des in Frage 1 genannten Zugangs zu dem in unmittelbarer Nähe des Felsvorsprungs befindlichen Naturschutzgebiet Hag und zum Hängestieg einschließlich Bootsanlegestelle verfügt?
8. Welche Voraussetzungen müssen nach Auffassung der Landesregierung erfüllt sein, um die Sperrung nach Frage 7 aufzuheben?