Nach verschiedenen Zeitungsberichten (beispielsweise in der Tageszeitung Thüringer Allgemeine vom 28. Oktober 2024) sieht sich die Landesarbeitsgemeinschaft der Straffälligenhilfe im Freistaat Thüringen e.V. (LAG Straffälligenhilfe Thüringen) vor finanziellen Schwierigkeiten. 90 Prozent ihrer Kosten werden vom Freistaat Thüringen getragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wird die Verwendung der im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Steuermittel überprüft, wenn ja, wie und wie oft findet diese Überprüfung statt?
2. Wie ermittelt die Landesregierung den Finanzbedarf der Mitgliedsorganisationen der LAG Straffälligenhilfe Thüringen?
3. Nach welchen Kriterien wird festgelegt, welche der Organisationen der LAG Straffälligenhilfe Thüringen für welchen Straffälligen zuständig werden soll (bitte den Ablauf erklären)?
4. Welche Leistungen bieten diese Organisationen nach Kenntnis der Landesregierung für die Straffälligen an und unterscheiden sich die Angebote bei den verschiedenen Organisationen?
5. Wie viele Mitarbeiter sind nach Kenntnis der Landesregierung bei den einzelnen Mitgliedsorganisationen und der LAG Straffälligenhilfe Thüringen mit der Aufgabe der Straffälligenhilfe beschäftigt (bitte für die einzelnen Organisationen aufschlüsseln nach hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitern)?