Im Zusammenhang mit den wiederkehrenden Überflutungen auf dem Borlachwanderweg in der Stadt Artern im Kyffhäuserkreis wird in der Öffentlichkeit zunehmend die Frage gestellt, warum das Ausbaggern des Flussbetts als mögliche Lösung nicht in Betracht gezogen wird. Laut Aussage der Stadt Artern blockieren die zuständigen Naturschutzbehörden derzeit einen solchen Eingriff. Verschiedene Maßnahmen, wie das Aufstellen von Sandsäcken entlang des Wanderwegs und die Untersuchung von Abflussproblemen, scheinen bisher keine nachhaltige Lösung gebracht zu haben. Laut Informationen, die einem lokalen Pressebericht zu entnehmen sind, gibt es keine konkreten Hinweise auf die Ursache und das Problem bleibt weiterhin ungelöst. Die Stadt Artern hat
zudem vorgeschlagen, den Borlachwanderweg zu erhöhen, um den Bereich langfristig trocken zu halten.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Naturschutzbehörden gegen ein Ausbaggern des Flussbetts als Lösung zur Beseitigung der Überflutungen auf dem Borlachwanderweg?
2. Gibt es alternative Maßnahmen, die Naturschutzbehörden aktuell planen oder erwägen, um die Überflutung des Borlachwanderwegs nachhaltig zu verhindern?
3. Werden die zuständigen Behörden auch die Möglichkeit prüfen, bei zukünftigen Wetterereignissen Maßnahmen zur Verstärkung des Borlachwanderwegs durchzuführen, die sich stärker an den örtlichen Gegebenheiten orientieren?
4. Wie ist der Stand der bisherigen Untersuchungen zur Klärung der Überflutungsursache auf dem Borlachwanderweg?
5. Hält die Landesregierung, wie von der Stadt Artern vorgeschlagen, eine Erhöhung des Borlachwanderwegs für eine mögliche Lösung zur Reduzierung der Überflutungen (bitte begründen)?
6. Welche Fördermittel und Unterstützungsmöglichkeiten stehen der Stadt Artern gegebenenfalls zur Verfügung, um den Borlachwanderweg zu erhöhen und damit dessen Begehbarkeit langfristig sicherzustellen?

7. Wie bewertet die Landesregierung die Maßnahme der Erhöhung des Borlachwanderwegs im Vergleich zum Ausbaggern des Flussbetts unter Kostenaspekten? Welches der beiden Verfahren erachtet die Landesregierung als kosteneffizienter und nachhaltiger für die langfristige Lösung des Problems?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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