Die AfD-Fraktion stellt in dieser Plenarsitzungswoche erneut ihren Entwurf für ein Coronamaßnahmen-Unrechtsbereinigungsgesetz zur Diskussion. Der Gesetzesentwurf [1] sieht vor, dass Menschen, die allein wegen eines Verstoßes gegen die Thüringer Coronaverordnungen Bußgelder auferlegt bekamen, entschädigt werden.

Stefan Möller nimmt hierzu für die AfD-Fraktion wie folgt Stellung:

„Wie die offengelegten RKI-Protokolle erkennen lassen, beruhten die Corona-Maßnahmen weitestgehend auf Behauptungen, die schon damals wissenschaftlich nicht haltbar waren. Die Aufarbeitung auch dieses Teils des Corona-Unrechts ist neben Wählern der AfD auch denen vom BSW ein wichtiges Anliegen. Die AfD ist gespannt, ob das BSW sich an die Versprechungen gegenüber seinen Wählern gebunden sieht, oder diese nun für eine Koalition mit CDU und SPD opfert.“

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[1] Gesetzentwurf der Fraktion der AfD „Thüringer Coronamaßnahmen-Unrechtsbereinigungsgesetz“
(Drucksache 8/58)