Die Strategie der Europäischen Union (EU) für den digitalen Binnenmarkt sieht die Digitalisierung der EU mit Hilfe der koordinierten Einführung von 5G-Netzen bis zum Jahr 2025 vor. Damit soll die unmittelbare Konnektivität zu Milliarden von Geräten, das Internet der Dinge und eine umfassende Vernetzung der EU-Bevölkerung ermöglicht werden. Neben deutlich höheren Kosten für die Einführung dieser Technik im Vergleich zu früheren Mobilfunkstrategien stellte der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments in dem Dokument „Auswirkungen der drahtlosen 5G Kommunikation auf die menschliche Gesundheit” im Februar 2020 fest, dass Fragen nach den Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt bislang nicht beantwortet seien. Dort heißt es auch, bei 5G würden zusätzlich zu den Mikrowellen der bisherigen Mobilfunk-Technologie erstmals Millimeterwellen mit einer begrenzten Reichweite und Aktivantennen eingesetzt werden, die Basisstationen müssten sehr viel dichter als bisher aufgestellt werden und würden mit deutlich höheren Frequenzen senden als bisher. Die Bevölkerung ist dieser Millimeterwellenbestrahlung mit hohen Frequenzen und einem hohen Pulsationsniveau dauerhaft ausgesetzt, auch im eigenen Wohnbereich. Zu den Gesundheitsgefahren, die in zahlreichen Studien beschrieben werden, gehören unter anderem Angriffe auf das Nervensystem und das Gehirn, Angriffe auf das Hormonsystem, DNS-Schäden und Krebs, Erzeugung von oxidativem Stress, Verringerung der Fruchtbarkeit und Elektrosensibilität in Verbindung mit Kopfschmerzen und Schlafstörungen. Auch die Weltgesundheitsorganisation stuft Funkstrahlung als krebserregend ein. Eine weitere Studie weist die schädigenden Auswirkungen von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern auf die Baumgesundheit nach (Waldmann-Selsam, Balmori-de la Puente, Breunuig, Balmori, Radiofrequency radiation injures trees around mobile phone base stations, 2016).
Verschiedene Gruppen von Wissenschaftlern und Ärzten haben vor der Einführung der 5G-Technologie eindringlich an die Vereinten Nationen, die Weltgesundheitsorganisation, die Europäische Kommission und die Bundesregierung appelliert und auf die gesundheitlichen Gefahren hingewiesen, die von elektromagnetischen Feldern auf lebende Organismen bereits bei Werten weit unterhalb der meisten internationalen und nationalen Richtlinien ausgehen.

Ich frage die Landesregierung:
1. Sind Mobilfunkbetreiber gegen durch Mobilfunk verursachte Gesundheitsschäden versichert? Falls nein, warum nicht?
2. Haften Personen, die ihr Grundstück für einen Mobilfunksender zur Verfügung stellen, für etwaige Gesundheitsschäden der Nachbarn?
3. Welche gesetzlichen Regelungen verhindern die Beteiligung der Bürger an der Errichtung von 5G-Telekommunikationsanlagen?
4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zum Schutz von Schulkindern vor Gesundheitsschäden durch WLAN und hochfrequente 5G-Strahlung in den Schulen?
5. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Landesregierung zum Schutz von Schwangeren und Kindern vor einer Dauerbelastung durch hochfrequente 5G-Strahlung erforderlich und wie gedenkt sie diese umzusetzen?
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung die Belastung durch hochfrequente 5G-Strahlung in einem vollbesetzten Triebwagen der
Zuggattung Intercity-Express für den einzelnen Fahrgast unter der Annahme, dass 95 Prozent der Fahrgäste mindestens ein Smartphone in Betrieb haben?
7. Wie soll nach Ansicht der Landesregierung sichergestellt werden, das elektrosensible Menschen weiterhin mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren können?
8. Auf welche Weise plant die Landesregierung, die Öffentlichkeit über mögliche gesundheitliche Risiken elektromagnetischer Felder aufzuklären und über mögliche Maßnahmen zur Verminderung der schädlichen Auswirkungen zu informieren?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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