Die Strategie der Europäischen Union (EU) für den digitalen Binnenmarkt sieht die Digitalisierung der EU mit Hilfe der koordinierten Einführung von 5G-Netzen bis zum Jahr 2025 vor. Damit soll die unmittelbare Konnektivität zu Milliarden von Geräten, das Internet der Dinge und eine umfassende Vernetzung der EU-Bevölkerung ermöglicht werden. Neben deutlich höheren Kosten für die Einführung dieser Technik im Vergleich zu früheren Mobilfunkstrategien stellte der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments in dem Dokument „Auswirkungen der drahtlosen 5G Kommunikation auf die menschliche Gesundheit” im Februar 2020 fest, dass Fragen nach den Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt bislang nicht beantwortet seien. Dort heißt es auch, bei 5G würden zusätzlich zu den Mikrowellen der bisherigen Mobilfunk-Technologie erstmals Millimeterwellen mit einer begrenzten Reichweite und Aktivantennen eingesetzt werden, die Basisstationen müssten sehr viel dichter als bisher aufgestellt werden und würden mit deutlich höheren Frequenzen senden als bisher. Die Bevölkerung ist dieser Millimeterwellenbestrahlung mit hohen Frequenzen und einem hohen Pulsationsniveau dauerhaft ausgesetzt, auch im eigenen Wohnbereich. Zu den Gesundheitsgefahren, die in zahlreichen Studien beschrieben werden, gehören unter anderem Angriffe auf das Nervensystem und das Gehirn, Angriffe auf das Hormonsystem, DNS-Schäden und Krebs, Erzeugung von oxidativem Stress, Verringerung der Fruchtbarkeit und Elektrosensibilität in Verbindung mit Kopfschmerzen und Schlafstörungen. Auch die Weltgesundheitsorganisation stuft Funkstrahlung als krebserregend ein. Eine weitere Studie weist die schädigenden Auswirkungen von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern auf die Baumgesundheit nach (Waldmann-Selsam, Balmori-de la Puente, Breunuig, Balmori, Radiofrequency radiation injures trees around mobile phone base stations, 2016).
Verschiedene Gruppen von Wissenschaftlern und Ärzten haben vor der Einführung der 5G-Technologie eindringlich an die Vereinten Nationen,
die Weltgesundheitsorganisation, die Europäische Kommission und die Bundesregierung appelliert und auf die gesundheitlichen Gefahren hingewiesen, die von elektromagnetischen Feldern auf lebende Organismen bereits bei Werten weit unterhalb der meisten internationalen und nationalen Richtlinien ausgehen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Plant die Landesregierung ein Strahlenbelastungskataster? Falls ja, wie ist der Umsetzungsstand? Falls nein, warum nicht?
2. Wer berät beziehungsweise unterstützt die Digitalagentur Thüringen bei den Inhalten für ihre Website in fachlicher Hinsicht bei Fragestellungen zum Thema 5G?
3. Welche Vorsorgemaßnahmen können Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden im Einzelnen auf welcher rechtlichen Grundlage selbst treffen, um ihre Bürger vor den schädlichen Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung zu schützen, entweder durch Vermeidung oder Minimierung?
4. Welche Gemeinden in Thüringen verfügen zum Schutz ihrer Bürger über ein kommunales Mobilfunkvorsorgekonzept und welche Maßnahmen beinhalten diese Konzepte?
5. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung Gemeinden in Thüringen mit mobilfunkreduzierten Wohngebieten? Falls ja, wo? Falls nein, sind solche Maßnahmen geplant?
6. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung Orte in Thüringen, in denen über Nacht das WLAN abgeschaltet wird, um einen gesunden Schlaf und körperliche Erholung zu ermöglichen, und falls ja, wo?
7. Inwieweit und mit welchen Mitteln setzt sich die Landesregierung in Thüringen und auf Bundesebene für eine Minimierung der Belastung durch  hochfrequente elektromagnetische Felder zur Stärkung der Gesundheitsvorsorge ein?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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