Zur genannten Thematik ergeben sich Fragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Talsperren beziehungsweise Wasserspeicheranlagen in Thüringen (in wessen Besitz) versorgen aktuell wie viele Haushalte mit Trinkwasser oder mit Brauchwasser?
2. Gibt es diesbezüglich bereits feststehende Änderungen der Anzahl der Haushalte und wenn ja, ab wann sollen welche Änderungen aus welchen Gründen (zum Beispiel Änderung des Einzugsgebiets) auf welcher rechtlichen Grundlage eintreten?
3. Beabsichtigt die Landesregierung eine Änderung der Versorgung dahin gehend, dass Talsperren oder Wasserspeicheranlagen, die aktuell der Trinkwasserversorgung dienen, zukünftig als Brauchwasseranlagen dienen sollen oder dass Anlagen, die der Brauchwasserversorgung dienen, zukünftig als Trinkwasseranlagen genutzt werden sollen, wenn ja, wann, aus welchen Gründen und welche rechtlichen Grundlagen sowie technischen Änderungen müssten dafür geschaffen werden?