Mehrfach wird im Entwurf des Landeshaushaltsplans 2025 im Einzelplan 03 (Ministerium für Inneres und Kommunales) Bezug auf einen Kabinettsbeschluss vom 27. Juni 2023 genommen, gemäß dem Zahlungen im Rahmen des Energie-Contractings geleistet werden können.
Ich frage die Landesregierung:
1. Was beinhaltet Zahlungen im Rahmen des Energie-Contractings gemäß Beschluss des Kabinetts vom 27. Juni 2023 im Detail?
2. Wie lautet der Beschluss im Wortlaut und welche Begründung wird dafür gegeben?
3. Welche Ziele wurden mit dem Beschluss vom 27. Juni 2023 verfolgt und in welchem Umfang wurden diese zwischenzeitlich erreicht?
4. Welche einzelnen Behörden und Dienststellen sind in welchem Umfang von diesem Beschluss betroffen?