Zum Begleitausschuss Apfelstädt ergeben sich Fragen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Gemeinden, Städte und Landkreise respektive Vertreter dieser, welche Bürgerinitiativen und welche anderen Beteiligten (wie das
Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz) sind seit wann Mitglieder des Begleitausschusses?
2. Welche Dauer und welche Aufgaben hat der Begleitausschuss und sieht die Landesregierung diese Aufgaben bisher als erfüllt an (bitte begründen)?
3. Welche Daten werden von wem im Begleitausschuss wem zur Verfügung gestellt?
4. Wie stellt sich das Monitoring der Wasserstände des Flusses Apfelstädt und der Wasserzugaben an den Fluss Apfelstädt durch Talsperren seit der Einsetzung des Begleitausschusses dar?
5. Sind der Landesregierung seit der Einsetzung des Begleitausschusses Niedrigwasserstände des Flusses Apfelstädt und gegebenenfalls damit einhergehendes Fischsterben bekannt, wenn ja, wann kam es dazu und wie lange dauerte dies an?
6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus dem Monitoring der Wasserabgaben welcher Talsperren an den Fluss Apfelstädt und der Wasserstände des Flusses Apfelstädt seit der Einsetzung des Begleitausschusses (bitte begründen)?
7. Sind die Ergebnisse des Begleitausschusses verpflichtend oder empfehlend im Sinne des weiteren Managements der Wasserstände des Flusses Apfelstädt?
8. Sind der Landesregierung Beschwerden oder Kritik zur Arbeit des Begleitausschusses bekannt, wenn ja, seit wann und wie kann diesen Beschwerden oder der Kritik aus Sicht der Landesregierung abgeholfen werden (bitte begründen)?
9. Sind der Landesregierung im Zusammenhang mit Niedrigwasserständen des Flusses Apfelstädt Beschwerden über Totholzansammlungen an dem Fluss Apfelstädt bekannt?
10.Sind der Landesregierung im Zusammenhang mit Wasserständen des Flusses Apfelstädt Schäden an Gebäuden oder der Infrastruktur bekannt und wenn ja, welche?