Die Schließung des defizitären Krankenhauses in der Stadt Neuhaus am Rennweg im Landkreis Sonneberg erfolgt auf Antrag der insolventen thüringisch-bayerischen Klinikgruppe REGIOMED und vor dem Hintergrund der anstehenden Krankenhausreform des Bundes.
Ich frage die Landesregierung:
1. Gab es vor der Beantragung der Schließung des Krankenhauses in der Stadt Neuhaus am Rennweg Gespräche der Landesregierung mit Vertretern der Klinik und/oder Vertretern der Stadtverwaltung der Stadt Neuhaus am Rennweg oder des Landkreises Sonneberg mit dem Ziel, das Krankenhaus zu erhalten? Falls ja, seit wann?
2. Hat der zuständige Landkreis Sonneberg gegenüber der Landesregierung Unterstützungsbedarf für den Erhalt des Krankenhauses in der Stadt Neuhaus am Rennweg angezeigt?
3. Welcher Geldbetrag wurde gefordert beziehungsweise wäre für den Erhalt des Krankenhauses in der Stadt Neuhaus am Rennweg nötig gewesen?
4. Welche Alternativen zur Schließung, wie zum Beispiel der Erhalt der Notaufnahme, wurden mit welchen Beteiligten diskutiert und mit welchem Ergebnis?
5. Wie wird nach Kenntnis der Landesregierung die Notfallversorgung nach § 18 des Thüringer Krankenhausgesetzes in der Stadt Neuhaus am Rennweg in der gegenwärtigen Situation und langfristig sichergestellt?
6. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung eine belastbare Folgenabschätzung über die Auswirkungen der Krankenhausschließung in der Stadt Neuhaus am Rennweg auf die angrenzenden Klinikstandorte im Hinblick auf ausreichende Kapazitäten der jeweiligen Fachabteilungen? Falls ja, welche Stelle hat diese Folgenabschätzung vorgenommen und wo wurde wann mit wem darüber diskutiert und entschieden? Falls nein, warum gibt es keine Folgenabschätzung?
7. Wie wird sich nach Kenntnis der Landesregierung die Krankenhausschließung in der Stadt Neuhaus am Rennweg auf die örtliche Infrastruktur und Wirtschaft auswirken?
8. Welche Korrekturen am Gesetzentwurf zur Klinikreform wären aus Sicht der Landesregierung erforderlich, damit sie im Bundesrat diesem Gesetzentwurf zustimmen kann?