Im Namen zweier Abgeordneter strengte die AfD-Fraktion Thüringen ein Organstreitverfahren gegen die Landesregierung an, da das Innenministerium seiner Auskunftspflicht bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen nicht ausreichend nachkam. Konkret ging es um Fake-Accounts, mit denen der sogenannte Verfassungsschutz in sozialen Netzwerken offenbar unter falscher Flagge immer wieder selbst Einfluss nimmt.
Einer der Antragsteller, der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Ringo Mühlmann, sagt dazu:
„Gleich mehrfach gebraucht der Thüringer Verfassungsgerichtshof das Wort ‚verfassungswidrig‘ im heute verkündeten und einstimmig gefassten Urteil zur unzulässigen Einschränkung des parlamentarischen Fragerechts durch die rotrotgrüne Landesregierung. Mit diesem verfassungswidrigen Vorgehen im Zusammenhang mit der politisch weisungsgebundenen Abteilung ‚Amt für Verfassungsschutz‘ im Innenministerium sieht sich die AfD seit Jahren konfrontiert. Ich bleibe bei meiner Aussage: Dieser Verfassungsschutz ist deshalb die größte Gefahr für die Demokratie!“