Zur Kleinen Anfrage 8/34 und der Antwort der Landesregierung in der Drucksache 8/98 gibt es Nachfragen. Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche einzelnen Schritte hat die Landesregierung bisher unternommen, um die Passlosigkeit des afghanischen Staatsangehörigen (bezogen auf die Fragen 5 und 6 der Kleinen Anfrage 8/34) zu beenden?

2. Welche Pflichten innerhalb welcher Fristen obliegen dem afghanischen Staatsangehörigen (bezogen auf die Fragen 5 und 6 der Kleinen Anfrage 8/34), um Passersatzdokumente zu bekommen, und ist er diesen bisher nachgekommen?

3. Welche Fristen hat die Landesregierung zu beachten, um die Abschiebung des afghanischen Staatsangehörigen (bezogen auf die Fragen 5 und 6 der Kleinen Anfrage 8/34) umzusetzen?

4. Welche einzelnen Schritte hat die Landesregierung bisher unternommen, um die beiden Tatverdächtigen tunesischer und libyscher Staatsangehörigkeit (bezogen auf Frage 7 der Kleinen Anfrage 8/34) zu finden und gegebenenfalls abzuschieben?

5. Welche einzelnen Schritte hat die Landesregierung bisher unternommen, um die Passlosigkeit der beiden Tatverdächtigen tunesischer und libyscher Staatsangehörigkeit (bezogen auf Frage 7 der Kleinen Anfrage 8/34) zu beenden?

6. Erhalten die beiden Tatverdächtigen tunesischer und libyscher Staatsangehörigkeit (bezogen auf Frage 7 der Kleinen Anfrage 8/34) trotz des abgelehnten Asylantrags und des unbekannten Aufenthalts aktuell noch staatliche Mittel in einem Landkreis des Freistaats Thüringen oder vom Freistaat Thüringen und falls ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

7. Welche Fristen hat die Landesregierung zu beachten, um die notwendige Abschiebung der beiden Tatverdächtigen tunesischer und libyscher Staatsangehörigkeit (bezogen auf Frage 7 der Kleinen Anfrage 8/34) umzusetzen?

8. Wie werden die mit Frage 1 bis 7 erfragten Sachverhalte dokumentiert?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache