Die Krankenhäuser in Thüringen haben entsprechend ihrem Versorgungsauftrag einen gesetzlichen Anspruch auf eine Investitionsförderung. Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe hat die Landesregierung den Krankenhäusern in Thüringen Investitionsmittel gewährt (Angaben bitte für die Jahre 2018 bis 2023 mit Nennung des jeweiligen Krankenhauses, der Summe sowie detailliert nach Einzel- und Pauschalfördermitteln)?

2. In wie vielen Fällen wurden Einzelförderanträge der Krankenhäuser in Thüringen vom Land abgelehnt (Angaben bitte für die Jahre 2018 bis 2023 mit Finanzvolumen der betroffenen Anträge und der betroffenen Investitionsbereiche)?

3. In welchem Ausmaß haben sich die Kommunen an der Krankenhausinvestitionsförderung in Thüringen beteiligt?

4. Inwieweit haben die Krankenhäuser in Thüringen seit dem Jahr 2021 Finanzmittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds erhalten (Angaben bitte mit Nennung des jeweiligen Krankenhauses, des Finanzvolumens und des Fördertatbestands)?

5. In wie vielen Fällen wurden Förderanträge nach dem Krankenhauszukunftsfonds seit dem Jahr 2021 abgelehnt (bitte jährliche Angaben mit Finanzvolumen der betroffenen Anträge und der betroffenen Investitionsbereiche)?

6. Wurden Fördermittel nach dem Krankenhauszukunftsfonds, die dem Freistaat Thüringen zur Verfügung gestellt wurden, in voller Höhe abgerufen? Falls nein, wie hoch war die Summe der nicht abgerufenen Fördermittel und wie wird mit diesen Fördermitteln weiter verfahren?

7. Wie haben sich die Betten- und Patientenzahlen und die durchschnittlichen Liegezeiten in den Krankenhäusern in Thüringen seit dem Jahr 2018 entwickelt (bitte jährliche Angaben mit Nennung des jeweiligen Krankenhauses)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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