Für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen entrichten Arbeitgeber eine Ausgleichsabgabe, die auf der Grundlage einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt wird. Ich frage die Landesregierung:
1. Wie hat sich seit dem Jahr 2020 das Aufkommen der Ausgleichsabgabe in Thüringen entwickelt (bitte jährliche Angaben) und für welche Leistungen gemäß Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung wurden die Mittel der Ausgleichsabgabe verwendet (bitte jährliche Angaben und aufgeschlüsselt nach individuellen Hilfen, Hilfen für Arbeitgeber und Leistungen an Inklusionsbetriebe, jeweils in Euro)?
2. Welchen Anteil am Aufkommen aus der Ausgleichsabgabe haben seit dem Jahr 2020 jeweils öffentliche und private Arbeitgeber (bitte jährliche Angaben in Euro)?
3. Wie haben sich die Rücklagen aus der Ausgleichsabgabe seit dem Jahr 2020 im Landeshaushalt entwickelt und wie erklärt die Landesregierung diese Entwicklung?
4. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Verwendung der Mittel aus der Ausgleichsabgabe zu unterstützen? 5. Wie sollen die im Entwurf des Landeshaushaltsplans für das Jahr 2025, Titel 08 11 – 111 71 aus der Ausgleichsabgabe von öffentlichen und privaten Arbeitgebern angesetzten 13.000.000 Euro im Einzelnen verwendet werden?