Die erhobene Abwasserabgabe soll durch Verrechnungs- und Fördermöglichkeiten gezielt in den Bereich der Abwasserbehandlung geleitet werden. Nicht ausgegebene Mittel der Titelgruppe 77 sollen einer Rücklage für eine spätere Verwendung zugeführt werden (vergleiche Kapitel 09 05 Titel 919 77 „Zuführung an die Rücklage [Abwasserabgabe]“). Ausweislich des noch nicht veröffentlichten Jahresabschlusses 2023 (Titelübersicht per 31. Dezember 2023) beliefen sich nach meiner Kenntnis die Einnahmen der Titelgruppe 77 auf 13.774.880,41 Euro und die Ausgaben auf 10.462.091,02 Euro. Daneben bestehen für diese Sonderabgabe jedoch auch Deckungsvermerke zu Titeln außerhalb der Titelgruppe, die mit insgesamt 3.800.000 Euro zu Buche schlugen. Damit kam es zu einer ausgewiesenen Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 487.210,61 Euro. Ich frage die Landesregierung:
1. Warum wurden Deckungsvermerke ausgebracht und Kosten außerhalb der Ausgabetitelgruppe 77 abgebildet und nicht in die Ausgabetitelgruppe 77 umgesetzt?
2. Warum ist in Kapitel 09 05 der Titel 883 05 „Zuweisungen des Landes für Abwasserentsorgungsanlagen“ nicht in der Ausgabetitelgruppe 77 abgebildet und daher nicht aus der Rücklage finanzierbar?
3. Welche Ausgabetitel des Kapitels 09 05 beziehungsweise des Kapitels 09 31 anteilig wären zur Ausgabetitelgruppe 77 „Abwasser“ umsetzbar und damit aus der Rücklage finanzierbar?
4. Wurde die oben beschriebene haushaltssystematische Abbildung von der im Auftrag der Landesregierung tätigen Haushaltsstrukturkommission 2024 in den Blick genommen und wenn ja, mit welcher haushaltssystematischen Konsequenz?
5. Welche Projekte oder Maßnahmen wurden in welcher Höhe seit der Einführung der Sonderabgabe hieraus gefördert (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?