Der Haushalts- und Finanzausschuss behandelte in seiner 81. Sitzung am 8. März 2024 Fragen zu Einnahmen aus Geldanlagen im Zusammenhang mit dem Landeshaushalt. Im Nachgang beantwortete die Landesregierung verbliebene offene Fragen schriftlich. Die Landesregierung veröffentlicht gemäß Artikel 102 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 86 der Thüringer Landeshaushaltsordnung das Vermögen des Landes in der Übersicht 4 der jährlichen Haushaltsrechnungen. Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Geldanlagen des Freistaats Thüringen existieren derzeit am Kapitalmarkt, insbesondere in Form von Aktien, Anleihen, Fonds oder anderen Wertpapieren (bitte aufschlüsseln in Summe nach Anlageklassen und Untergliederung in Investmentgrade)?

2. Welche Anstalten, Kapitalgesellschaften und Stiftungen, an denen das Land beteiligt ist, tätigen Kapitalmarktanlagen (bitte nach Institutionen, Volumen und Anlagetypen aufschlüsseln)?

3. Welcher Anteil bestehender Sondervermögen ist nicht in der Mittelbewirtschaftung des Landes, sondern direkt in Kapitalmarktanlagen investiert, und wie verteilen sich diese nach Anlageklassen (bitte nach Volumen und Art, beispielsweise Aktien, Anleihen, Fonds aufgliedern)?

4. Gibt es Vorgaben oder Richtlinien, die für Kapitalmarktanlagen der Thüringer Aufbaubank oder andere landeseigener Institutionen gelten? Wenn ja, welche?

5. Welche Rolle spielen externe Berater oder Fondsmanager bei den Kapitalmarktinvestitionen des Landes und wie werden diese ausgewählt?

6. Besteht eine langfristige Strategie der Landesregierung zur Anlage von Geldern am Kapitalmarkt, beispielsweise zur Stabilisierung des Landeshaushalts oder zur Absicherung von Sondervermögen?

7. Gibt es Pläne der Landesregierung, die Kapitalmarktanlagen auszuweiten oder umzustrukturieren? Falls ja, mit welchem Ziel und in welchem Umfang?

8. Welche institutionellen Risiken sieht die Landesregierung in Bezug auf Kapitalmarktanlagen und wie werden diese bewertet und gesteuert?

9. Welche Entwicklung nahmen in den vergangenen fünf Jahren die eingerichteten Fonds und Stöcke, beispielsweise der Landesausgleichsstock nach § 4 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen, der durch Zuführung an die „Stiftung Thüringer Beteiligungskapital“ errichtete „Zukunftsfonds“ und der „Konsolidierungsfonds“ (bitte aufschlüsseln jeweils in Jahresscheiben nach Zuführungen inklusive Art, Höhe und Quelle, nach Abführungen inklusive Art und Höhe und nach eigenen Erträgen)?

10. Welche Darlehensforderungen (vergleiche Übersicht 4.4 der jährlichen Haushaltsrechnungen) hat das Land aktuell (beispielsweise Darlehen an den Landkreis Sonneberg für die Krankenhausförderung)?

11. Welche Forderungen aus „Working Capital“ (Differenz zwischen Umlaufvermögen und kurzfristigen Verbindlichkeiten) hat das Land gegenüber Sonstigen und Eigengesellschaften sowie Tochter- und Enkelgesellschaften?

12. Warum enthält die Übersicht 4.3 der jährlichen Haushaltsrechnungen (Übersicht über die Wertpapiere) zum Stichtag 31. Dezember 2021 nur noch Nulleinträge?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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