Erstmals im Doppelhaushalt für die Jahre 2016 und 2017 wurde im Kapitel 07 69 „Hochschulen gemeinsam“ mit dem Titel 919 01 „Zuführung zu Rücklagen“ die Bildung einer Rücklage aus nicht verbrauchten Ausgabeermächtigungen beziehungsweise Mehreinnahmen vorgesehen. Diese Rücklage wird auf Seite 48 im Band 1 der Haushaltsrechnung für das Jahr 2022 (Kapitel 07 69 Titel 919 01 „Rücklage Hochschulen Gemeinsam“) mit einem Stand von 41.834.970,98 Euro per 31. Dezember 2022 ausgewiesen. Neben dieser im Kernhaushalt gebildeten „Rücklage Hochschulen Gemeinsam“ (Kapitel 07 69 Titel 919 01) verfügen die Hochschulen des Landes über eigene Rücklagen, dargestellt auf den Seiten 48 und 49 im Band 1 der Haushaltsrechnung für das Jahr 2022. Die Zuschüsse für Investitionen der einzelnen Hochschulen sind in Kapitel 07 69 Titel 891 11 bis 891 20 etatisiert. Erstmals im Jahr 2019 wurde im Kapitel 1820 „Ausbau und Neubau von Hochschulen“ der Titel 919 01 zwecks Bildung einer Rücklage ausgebracht. Der Stand dieser Rücklage wird auf Seite 48 im Band 1 der Haushaltsrechnung für das Jahr 2022 (Kapitel 18 20 Titel 919 01 „Zweckgebundene Rücklage gemäß ThürHhG“) per 31. Dezember 2022 mit 14.554.125,00 Euro ausgewiesen. Ich frage die Landesregierung:
1. Wie entwickelte sich die „Rücklage Hochschulen Gemeinsam“ (Kapitel 07 69 Titel 919 01) im Laufe des Jahres 2023 (jeweils getrennt nach Bundesmitteln, Landesmitteln, Drittmitteln und sonstigen Mitteln)?
2. Welche Überhänge mit gegebenenfalls welcher Zweckbestimmung bestanden beziehungsweise bestehen mit den in dieser „Rücklage Hochschulen Gemeinsam“ vorhandenen Mitteln am 31. Dezember 2023?
3. Wie entwickelten sich die Rücklagen der einzelnen Hochschulen im Laufe des Jahres 2023 (jeweils getrennt nach Hochschulen, Bundesmitteln, Landesmitteln, Drittmitteln und sonstigen Mitteln)?
4. Hat die Landesregierung bezüglich der zum 31. Dezember 2023 vorhandenen Rücklagen der einzelnen Hochschulen Zielvereinbarungen mit den Hochschulen getroffen und wenn ja, welche (bitte zeitlich und inhaltlich konkret)?
5. Welche Mittel wurden mit welcher Herkunft und jeweils welchem Zweck seit dem Jahr 2019 in die gemäß Kapitel 18 20 Titel 919 01 bestehende Rücklage eingestellt und entnommen (bitte in Jahresscheiben aufgliedern)?
6. Wurde im jeweiligen Investitionsfall auf Rücklagen der jeweiligen Hochschule zurückgegriffen und wenn nein, warum nicht?
7. Inwieweit wirkt sich das Vorhandensein von Rücklagen bei den Hochschulen selbst auf die Budgetierung von laufenden Landeszuweisungen (Kapitel 07 69 Titel 891 11 bis 891 20) aus?