Im Juni 2024 verabschiedete der Landtag das Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks, durch das Kommunen aus den Einnahmen von Windenergieanlagen profitieren sollen. Die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen erfolgte im Juli 2024. Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Kommunen profitieren nach Kenntnis der Landesregierung aktuell im Rahmen des Thüringer Gesetzes über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks in welcher Höhe von den Einnahmen durch die entsprechenden Windenergieanlagen?
2. Wie und wofür wurden nach Kenntnis der Landesregierung die Einnahmen in den Kommunen eingesetzt?
3. In welchen Kommunen ist nach Kenntnis der Landesregierung eine etwaige Beteiligung in welcher Höhe geplant?
4. Welche Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung des Thüringer Gesetzes über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks (wie Personalmangel in den Kommunen, rechtliche Unsicherheiten bei der Umsetzung et cetera) sind der Landesregierung seit Inkrafttreten des Gesetzes bekannt?
5. In welchen Kommunen weigert sich nach Kenntnis der Landesregierung der Betreiber von Windenergieanlagen aus welchen Gründen, eine solche Abgabe an die Kommunen zu entrichten? 6. Welche rechtlichen Konsequenzen sind mit einer solchen Weigerung verbunden?