Seit Beginn des Bürgerkriegs und der daraus resultierenden Fluchtwelle haben zahlreiche syrische Staatsangehörige in Thüringen Aufnahme gefunden. Am 31. Dezember 2023 lebten 22.055 Syrer im Freistaat Thüringen. Sie bildeten die zweitgrößte Volksgruppe innerhalb der ausländischen Bevölkerung. Zugleich waren syrische Staatsangehörige im Jahr 2023 die größte Volksgruppe unter den eingebürgerten Personen in Thüringen. Am 7. Dezember 2024 wurde der bisherige syrische Machthaber gestürzt. Zahlreiche Syrer feierten auch in Thüringen den Sturz des vormaligen Machthabers, beispielsweise in den Städten Erfurt, Eisenach, Sonneberg, Meiningen und Heilbad Heiligenstadt.

Es ist zu erwarten, dass die Neuordnung der politischen Verhältnisse in Syrien zu einer Rückkehrwelle syrischer Staatsangehöriger führt, die vor dem Regime des vormaligen Machthabers und dem Bürgerkrieg aus Syrien nach Deutschland geflohen sind. Mit dem Sturz des Regimes des vormaligen Machthabers entfällt zudem der Asylgrund für die überwiegende Mehrheit der in Thüringen lebenden Syrer. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat die Prüfung der Asylanträge für syrische Staatsangehörige gestoppt. Es besteht kein Grund mehr, weshalb syrische Staatsangehörige, soweit sie nicht als Fachkraft einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, längerfristig in Thüringen ansässig sein sollten. Daher ist es folgerichtig, von der weiteren Einbürgerung syrischer Staatsangehöriger in Thüringen abzusehen, bevor in einem nächsten Schritt die Rückführung syrischer Staatsangehöriger in ihre Heimat in die Wege geleitet wird.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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