Am 9. Dezember 2024 berichtete das Onlinenachrichtenportal „Apollo News“, ebenso wie weitere Presseerzeugnisse, über einen möglichen Vorfall im Zusammenhang mit dem amtierenden Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz Thüringen, der schwerwiegende Fragen zum Schutz journalistischer Quellen aufwirft. Demnach sollen zwei Journalisten des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) Thüringen die Identität eines sogenannten Whistleblowers (Hinweisgeber) im Amt für Verfassungsschutz Thüringen gegenüber dem Leiter der Behörde offengelegt haben. Sollte sich dieser Vorwurf bestätigen, würde dies einen gravierenden Verstoß gegen das Prinzip des Schutzes journalistischer Quellen und damit gegen eine zentrale Säule der Pressefreiheit darstellen. Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten Kontakte, Geschäftsbeziehungen oder sonstigen Interaktionen hatten die Landesregierung, nachgeordnete Behörden, landeseigene Betriebe und die Thüringer Aufbaubank seit dem Jahr 2018 zu den beiden im Artikel genannten Journalisten im Zusammenhang mit dem oben dargestellten Sachverhalt (bitte detailliert aufschlüsseln nach Kalenderjahren, beteiligter Landeseinrichtung beziehungsweise Landesbehörde sowie der jeweiligen Art und des Zwecks des Kontakts)?

2. Welche persönlichen Gesprächstermine haben der Ministerpräsident, die Minister der Landesregierung, die Staatssekretäre sowie die Leiter von Landesämtern und landeseigenen Betrieben seit dem Jahr 2018 mit den beiden im Artikel genannten Journalisten im Zusammenhang mit dem oben dargestellten Sachverhalt wahrgenommen (bitte detailliert aufschlüsseln nach Datum, beteiligter Landeseinrichtung beziehungsweise Landesbehörde, den jeweils anwesenden Personen und den bei den Treffen behandelten Themen)?

3. Hat die Landesregierung, einschließlich nachgeordneter Behörden und landeseigener Betriebe, den im Artikel genannten Journalisten seit dem Jahr 2019 Aufträge wie Moderationen oder vergleichbare Tätigkeiten erteilt (falls ja, bitte eine vollständige Aufschlüsselung vornehmen, einschließlich der Art des Auftrags, des Datums, der beauftragenden Stelle und des dafür gezahlten Honorars)?

4. Planen die Landesregierung beziehungsweise die Vertreterin der Landesregierung im MDR-Rundfunkrat, das journalistische Fehlverhalten der beiden im Artikel genannten Journalisten im Zusammenhang mit dem dort dargestellten Sachverhalt im MDR-Rundfunkrat zum Thema zu machen? Wenn nein, aus welchen konkreten Gründen? Welche Kommunikation oder Abstimmung hat zwischen der Landesregierung und ihrer Vertreterin im MDR-Rundfunkrat in Bezug auf diesen Sachverhalt stattgefunden (bitte detailliert darlegen, einschließlich Art, Zeitpunkt und Inhalt des Austauschs)?

5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Offenlegung von behördeninternen Quellen durch öffentlich-rechtliche Journalisten gegenüber der Behördenleitung des Amts für Verfassungsschutz oder möglicherweise anderen behördlichen Stellen einen Verstoß gegen den Pressekodex darstellt und geeignet ist, das Vertrauen der Bürger in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, insbesondere in den MDR, und in dessen Staatsferne erheblich zu erschüttern? Wenn ja, aus welchen Gründen im Einzelnen? Wenn nein, aus welchen konkreten Gründen nicht?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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