1. Gemäß Artikel 62 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 70 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags werden unter Berücksichtigung der in der am 28. September 2024 fortgesetzten ersten Sitzung des Landtags gebildeten Fachausschüsse folgende weitere Fachausschüsse gebildet:
– Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur (AfBWK)
– Ausschuss für Digitales und Infrastruktur (AfDI)
– Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung (AfIKL)
– Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (AfUENF)
– Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (AfSGAF)
– Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (AfWLLR)
2. Der in der am 28. September 2024 fortgesetzten ersten Sitzung des Landtags gebildete Justizausschuss erhält die Bezeichnung „Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz“ (AfJMV).
3. Der in der am 28. September 2024 fortgesetzten ersten Sitzung des Landtags gebildete Europaausschuss erhält die Bezeichnung „Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport“ (AfEMES).
4. Die Fachausschüsse werden mit jeweils 14 Mitgliedern besetzt. Auf die Fraktionen entfallen jeweils folgende Stellenanteile:
Fraktion der AfD: 5
Fraktion der CDU: 4
Fraktion des BSW: 2
Fraktion Die Linke: 2
Fraktion der SPD: 1