Seit dem Jahr 2018 ist nach § 5 beziehungsweise ab dem Jahr 2020 nach § 4 der Thüringer Haushaltsgesetze die Bildung zweckgebundener Rücklagen möglich, wenn von Dritten mit einer besonderen Zweckbestimmung versehene Einnahmen nicht im gleichen Haushaltsjahr ausgegeben werden können. Von dieser Regelung haben im Jahr 2020 beispielsweise die Staatskanzlei, das Landesarchiv, das Landesamt für Denkmalpflege, das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie das Landesamt für Bau und Verkehr Gebrauch gemacht. Ich frage die Landesregierung:

1. Wie entwickelten sich die oben genannten Rücklagen im Zeitraum des Jahres 2018 bis zum Jahr 2024 (bitte aufschlüsseln nach Bundesmitteln, Landesmitteln, Drittmitteln und sonstigen Mitteln)?

2. Welche Mittel wurden mit welcher Herkunft und jeweils welchem Zweck seit dem Jahr 2019 in die jeweilige Rücklage eingestellt und entnommen (bitte in Jahresscheiben aufschlüsseln)?

3. Welche Überhänge mit gegebenenfalls welcher Zweckbestimmung bestanden oder bestehen mit den in den Rücklagen vorhandenen Mitteln am 31. Dezember 2024?

4. Hat die Landesregierung bezüglich der zum 31. Dezember 2024 vorhandenen Rücklagen Zielvereinbarungen mit den haushaltenden Stellen getroffen und falls ja, welche (bitte zeitlich und inhaltlich konkret aufschlüsseln)?

5. Inwieweit hat sich das Vorhandensein von Rücklagen bei der Aufstellung des Entwurfs des Landeshaushalts für das Jahr 2025 ausgewirkt?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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