Der Leiter der politisch weisungsgebundenen Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ beim Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung beschreibt im Podcast einer Tageszeitung mit dem Namen „Reden wir über Thüringen“ im Zusammenhang der konstituierenden Sitzung des 8. Thüringer Landtags, „wie zum Beispiel die AfD, der Landesverband auch mit dem Landesverfassungsgericht umgegangen ist“. Wenn man sich die „entsprechenden Äußerungen und Postings auch in den sozialen Netzwerken“ anschaue, dann sei „das kein fairer Umgang mit einem Verfassungsorgan.“ Sondern das seien „schon fast Bedrohungsszenarien, Verschwörungsphantasien“ gewesen, die er „im Ergebnis als erste Ansätze einer Staatszersetzung bewertet“. Im Vorfeld dieser Ausführungen sagte er einordnend: „Also zunächst einmal muss man klar sagen, dass wir im Verfassungsschutz natürlich das, was sich im Parlament abspielt, quasi ein Bereich ist, in dem wir weder was zu suchen haben, noch in dem wir amtlich tätig werden, außer unter ganz bestimmten Voraussetzungen, die auch gesetzlich vorgegeben sind. Aber im Grunde ist das ein geschützter Bereich unserer Demokratie, der sich im weitesten Gehen [sic] auch Behördenhandeln entzieht.“ Ich frage die Landesregierung:

1. Was versteht die Landesregierung in diesem Zusammenhang unter dem vom Leiter der politisch weisungsgebundenen Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ beim Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung genutzten Begriff einer „Staatszersetzung“?

2. Wie wird der Begriff „Staatszersetzung“ definiert und welchem legislativen oder judikativen Zusammenhang hat er diesen öffentlich verwendeten Begriff entnommen?

3. Falls es keine entsprechenden Quellen gibt, woher stammt der verwendete Begriff, wieso wird er dann öffentlich verwendet und was soll er konkret beschreiben?

4. Welche einzelnen Merkmale müssen nach Ansicht der Landesregierung erfüllt sein, um eine „Staatszersetzung“ zu begehen? Mit welchen einzelnen Taten erfüllte „die AfD, der Landesverband“ diese Merkmale?

5. Welchen vorwerfbaren Zusammenhang gibt es nach Ansicht der Landesregierung zwischen „Bedrohungsszenarien und Verschwörungsphantasien“ als „erste Ansätze einer Staatszersetzung“?

6. Welche einzelnen Bedrohungsszenarien nutzte „die AfD, der Landesverband“ im Zusammenhang mit der konstituierenden Sitzung des 8. Thüringer Landtags in welcher konkreten Form, die in die Bewertung der Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ Eingang gefunden haben? Wer hat diese als „Äußerungen und Postings“ in welchen „sozialen Netzwerken“ gepostet und weshalb handelt es sich nicht um Inhalte aus dem parlamentarischen „Bereich unserer Demokratie, der sich im weitesten Gehen auch Behördenhandeln entzieht“?

7. Welche einzelnen Verschwörungsphantasien nutzte „die AfD, der Landesverband“ im Zusammenhang mit der konstituierenden Sitzung des 8. Thüringer Landtags in welcher konkreten Form, die in die Bewertung der Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ Eingang gefunden haben? Wer hat diese als „Äußerungen und Postings“ in welchen „sozialen Netzwerken“ gepostet und weshalb handelt es sich nicht um Inhalte aus dem parlamentarischen „Bereich unserer Demokratie, der sich im weitesten Gehen auch Behördenhandeln entzieht“?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache