Ich frage die Landesregierung:
1. Wieso und mit welcher konkreten Zielstellung verwendet die Landesregierung in der Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 8/43 das Wort „Krankenhauspatient:innen“ (Drucksache 8/173)?
2. Um welche Sprache handelt es sich und, falls dies einen Ausdruck aus dem Deutschen darstellen soll, welchem offiziellen Regelwerk ist dieser Ausdruck entnommen?
3. Wie begründet die Landesregierung, dass die Verwendung dieses Ausdrucks im Einklang mit § 23 Abs. 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz steht?
4. Woraus ergibt sich nach Ansicht der Landesregierung die spezielle Schreibweise des verwendeten Ausdrucks mit einem Satzzeichen innerhalb des Worts?
5. Wie begründet die Landesregierung, dass der verwendete Ausdruck nicht mit einer richtigen deutschen Schreibweise oder alternativ mit korrekten deutschen Wörtern dargestellt werden kann?
6. Wie begründet die Landesregierung, dass der verwendete Ausdruck im Einklang mit dem Beschluss des Landtags in der Drucksache 7/6672 – Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache! – steht?