Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 8/29 in der Drucksache 8/161 ergeben sich Nachfragen. Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Vorgaben zur Zweckbindung betreffend die Gewinnrücklagen der Thüringer Aufbaubank und ihre sonstigen Eigenkapitalbestandteile bestehen in welcher Höhe?

2. Welche Ausschüttungssperren betreffend die Gewinnrücklagen der Thüringer Aufbaubank und ihre sonstigen Eigenkapitalbestandteile bestehen in welcher Höhe?

3. Welche Forderungen aus welchen Dienstleistungen oder Förderprogrammen der Thüringer Aufbaubank bestehen aus Aufträgen des Freistaats Thüringen an die Tochtergesellschaft Thüringer Aufbaubank (nicht in seiner Funktion als Anteilseigner, sondern als Auftraggeber)?

4. Welche Verbindlichkeiten der Thüringer Aufbaubank aus welchen Dienstleistungen oder Förderprogrammen bestehen aus Aufträgen des Freistaats Thüringen an die Tochtergesellschaft Thüringer Aufbaubank (nicht in seiner Funktion als Anteilseigner, sondern als Auftraggeber)?

5. Seit wann und in welcher Form hat die Thüringer Aufbaubank beim Freistaat Thüringen um die Aufstockung des Grundkapitals geworben (Darstellung des Bedarfs aus Bankensicht)?

6. Hat der letzte Lagebericht der Thüringer Aufbaubank die Erforderlichkeit der Aufstockung des Grundkapitals entsprechend dargelegt oder erfolgte dies anderweitig?

7. Mit welchem Zweck und zu welchen Konditionen belässt der Freistaat Thüringen als Anteilseigner die unter Frage 3 genannten, aktuell vorhandenen Forderungen – gegebenenfalls saldiert mit den unter Frage 4 genannten Verbindlichkeiten – als „working capital“ (Differenz zwischen Umlaufvermögen und kurzfristigen Verbindlichkeiten) weiter in der Thüringer Aufbaubank?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache