m Rahmen der Rede des Staatssekretärs im Ministerium für Inneres und Kommunales zur Aktuellen Stunde anlässlich der Drucksache 8/165 während der 5. Plenarsitzung des 8. Thüringer Landtags sagte dieser, die Frage der Indemnität von Abgeordneten sei bereits umfassend Gegenstand parlamentarischer Befassung gewesen und er behauptete, „viele in der Presse nun erneut thematisierte Vorwürfe zur Frage der Ausrufung eines Prüffalls oder etwa im Hinblick auf ein 30-seitiges Ergänzungsgutachten zur Frage der Indemnität sind bereits umfassend Gegenstand parlamentarischer Befassungen gewesen. Ich darf hier beispielhaft auf die Beantwortung der Großen Anfrage mit dem Titel: ‚Das Thüringer Amt für Verfassungsschutz und die »Prüffall«-Problematik‘, Landtagsdrucksache 7207 aus der letzten Legislaturperiode verweisen.“ Die korrekte Drucksache in diesem Zusammenhang lautet 6/7202.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche parlamentarische Befassung hatte oder parlamentarischen Befassungen hatten das erwähnte 30-seitige Ergänzungsgutachten zur Frage der Indemnität tatsächlich zum Gegenstand (Drucksache angeben)?
2. Wurde die Frage der Indemnität von Abgeordneten explizit in der Großen Anfrage „Das Thüringer Amt für Verfassungsschutz und die ‚Prüffall‘-Problematik“ (Drucksache 6/7202) behandelt und wenn ja, an welcher Stelle (Seitenzahl sowie Ober- und Unterpunkt angeben)?
3. Wie begründet die Landesregierung, dass die Problematik der Indemnität bei der Beobachtung von Abgeordneten durch die politisch weisungsgebundene Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ beim Ministerium für Inneres und Kommunales mittels der einmaligen Erwähnung in der besagten Drucksache „bereits umfassend Gegenstand parlamentarischer Befassungen gewesen“ sei?
4. Fanden in der Vergangenheit andere spezifische parlamentarische Befassungen zur Frage der Indemnität von Abgeordneten unabhängig von dem 30-seitigen Ergänzungsgutachten statt und wenn ja, welche? Wie begründet die Landesregierung, dass mittels dieser weiteren parlamentarischen Drucksachen das Thema der Unerheblichkeit der Indemnität von Mitgliedern des Landtags abschließend behandelt und deren Anwendbarkeit bei der Beobachtung von Abgeordneten durch die politisch weisungsgebundene Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ beim Ministerium für Inneres und Kommunales ausgeschlossen ist?
5. Wie begründet die Landesregierung die Aussage des Staatssekretärs, dass die Frage der Indemnität „umfassend Gegenstand parlamentarischer Befassungen“ war, für den Fall, dass weder das Ergänzungsgutachten noch die Frage der Indemnität explizit Gegenstand der genannten Großen Anfrage oder anderer parlamentarischer Prozesse waren?