Zum Abstimmungsverhalten der Landesregierung in der 1.050. Sitzung des Bundesrats ergeben sich Fragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie begründet die Landesregierung jeweils ihr Abstimmungsverhalten zu den Nummern 1 bis 9 der Empfehlung des federführenden Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz in der Bundesratsdrucksache 547/1/24 (bitte für jede Nummer einzeln begründen)?
2. Geht die Landesregierung von einer Reduzierung der Dokumentationspflichten für Tierhalter für den Fall aus, dass eine Zusammenfassung der Ereignisse verendeter Tiere für den Zeitraum einer Kalenderwoche (siehe Nummer 4 der Bundesratsdrucksache 547/1/24) möglich ist, und wenn ja, wie begründet sie vor diesem Hintergrund ihre Ablehnung zur Nummer 4 der Empfehlung des federführenden Ausschusses?
3. Für welche über die derzeit gültige rechtliche Regelung hinausgehenden Informationen der Tierhalter erachtet die Landesregierung eine Dokumentations- und Mitteilungspflicht der Tierhalter im Sinne des Tierarzneimittelgesetzes für nötig (bitte begründen)?