Am 16. Juli 2024 wurde mit einem schwerwiegenden Eingriff in die Pressefreiheit in Deutschland erstmalig ein Presseorgan verboten. Grund dafür waren nach meinen Kenntnissen wiederholt abweichende Meinungsäußerungen nicht strafbaren Inhalts durch das Compact-Magazin. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat in diesem Fall, mutmaßlich auf politische Einflussnahme hin, einen schwerwiegenden Eingriff in die grundgesetzlich verankerte Meinungsfreiheit vorgenommen. Das Ergebnis dieses Vorgehens ermöglichte es auch Thüringer Behörden, meinungsäußernde Handlungen, wie beispielsweise das einfache Tragen eines T-Shirts, zu kriminalisieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher einzelnen jeweiligen Delikte wurden im Nachgang an das am 16. Juli 2024 gegen das Unternehmen COMPACT-Magazin GmbH und dessen Teilunternehmen CONSPECT FILM GmbH vom Bundesministerium des Innern und für Heimat ausgesprochene Vereinsverbot in Thüringen von welchen jeweiligen Behörden gegen wie viele Tatverdächtige eingeleitet (Gliederung nach Tatzeit, Tatort, anonymisierter Sachverhaltsbeschreibung und Verfahrensausgang)?

2. Welche einzelnen dieser Ermittlungsverfahren wurden welchen Phänomenbereichen der Politisch Motivierten Kriminalität zugeordnet und wie wird die Zuordnung begründet?

3. Worauf stützt sich die konkrete rechtliche Herleitung, um die meinungsäußernden Handlungen der von Ermittlungsverfahren betroffenen Personen zu kriminalisieren?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache