Zur genannten Thematik ergeben sich erneut Fragen. Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Forstflächen und Agrarflächen welcher Größe befinden sich aktuell wo im Besitz der BVVG (bitte mit Angabe der Nutzungsart und des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt)?
2. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung darüber, wie viele Forstflächen welcher Größe im Besitz der BVVG in Thüringen in den Jahren 2023 und 2024 von dieser verkauft oder übertragen wurden (etwa an die Initiative des Bundes „Nationales Naturerbe“)? 3. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, ob im Jahr 2025 Forstflächen (welcher Größe) im Besitz der BVVG verkauft oder (an wen) übertragen werden sollen?
4. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, wie viele Forstflächen im Besitz der BVVG welcher Größe und Standorte aktuell verpachtet werden?
5. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, wie viele Agrarflächen welcher Größe im Besitz der BVVG in den Jahren 2023 und 2024 an landwirtschaftliche Unternehmen verpachtet wurden (und gegebenenfalls auch verkauft wurden)?
6. Wie viele Verpachtungen (und gegebenenfalls Verkäufe) im Sinne der Frage 5 gingen an Existenzgründer, Junglandwirte, bisherige Pächter, ökologisch bewirtschaftete Betriebe beziehungsweise Betriebe in Umstellung auf ökologische Bewirtschaftung, Betriebe mit Tierschutz- oder Tierwohllabel, Betriebe mit Hauptproduktionszweig Schaf- oder Ziegenhaltung, Betriebe mit Nachhaltigkeitszertifikat sowie an konventionell bewirtschaftete Betriebe und wie viele Betriebe wurden aus welchen Gründen ausgeschlossen oder nicht berücksichtigt?
7. Sieht die Landesregierung bezüglich der aktuellen Regelung der BVVG-Flächen und deren Verpachtung oder Verkäufe Änderungsbedarf, wenn ja, welchen und warum?