Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung die Prüfmechanismen von Berufsabschlüssen seit dem Jahr 2015 verbessert und wie werden Fälschungen und fehlerhafte Dokumente bei der Approbation von Ärzten aus Drittstaaten identifiziert und verhindert?

2. Auf welche Weise stellt die Landesregierung sicher, dass es in Thüringen keine ähnlichen Fälle gibt, in denen Personen mit problematischen biografischen Hintergründen Zugang zu Tätigkeiten im Gesundheitswesen bekommen oder bekommen haben? Was wird konkret getan, um solche Risiken zu minimieren und wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass keine gefährlichen Personen im medizinischen System arbeiten?

3. Gibt es eine spezifische Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten zur Validierung von Qualifikationen allgemein und speziell auch zu den Herkunftsstaaten der in diesem Fall vorgelegten Unterlagen und wie ist diese geregelt?

4. Werden die eingereichten Dokumente von ausländischen Ärzten systematisch und objektiv auf ihre Echtheit überprüft?

5. Ist der Landesregierung bekannt, welche in Thüringen tätigen Ärzte auf Basis von Nachweisen zugelassen wurden, die von derselben Universität, Behörde oder sonstigen Stelle ausgestellt oder angeblich ausgestellt wurden. wie im Fall des Tatverdächtigen von Magdeburg? Falls ja, um wie viele Ärzte handelt es sich und werden diese nun gegebenenfalls zeitnah überprüft? Falls nein, wird die Landesregierung jetzt feststellen, um welche Ärzte es sich handelt und diese gegebenenfalls dann überprüfen? Falls nicht, warum nicht?

6. Wie oft wurden nach Kenntnis der Landesregierung in den letzten fünf Jahren in Thüringen gefälschte oder unrichtig bescheinigte medizinische Qualifikationen bei ausländischen Ärzten festgestellt?

7. Wurden in Fällen, in denen Fälschungen oder unrichtige Zeugnisse festgestellt wurden, alle Antragsteller, die Unterlagen aus angeblich oder wirklich gleicher Quelle vorgelegt haben, gesondert überprüft? Falls ja, wie waren die Ergebnisse? Falls nein, warum nicht?

8. Liegt der Landesregierung eine Statistik über Behandlungsfehler von Ärzten mit ausländischem Abschluss vor?

9. Will die Landesregierung vor dem Hintergrund des aktuellen Falls eine Statistik im Sinne der Frage 8 erstellen?

10. Wie soll das Vertrauen der Patienten in ärztliche Leistungen von Ärzten mit ausländischen Abschlüssen ansonsten gestärkt werden?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache