Im Anschluss an die Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/3395 durch die Landesregierung (Drucksache 7/5960) ergeben sich weitere Fragen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich die Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners seit dem Jahr 2022 nach Kenntnis der Landesregierung grundsätzlich in Thüringen (etwa auf Öffentlichem Grün) und wie stellt sie sich konkret auf Flächen der Landesforstanstalt ThüringenForst – Anstalt des öffentlichen Rechts dar?

2. Wie viele Meldungen (etwa für Öffentliches Grün) über Gespinste beziehungsweise Falter sind seit dem Jahr 2022 durch welche Landkreise und kreisfreien Städte an das zuständige Ministerium beziehungsweise die zuständige Landesbehörde erfolgt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

3. Wie viele Dokumentationen (wie Falterfänge) sind seit dem Jahr 2022 durch die Landesforstanstalt ThüringenForst – Anstalt des öffentlichen Rechts in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten beziehungsweise welchen Forstämtern (im Rahmen des amtlichen Monitorings) erfolgt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

4. Welche Maßnahmen des Landes beziehungsweise der Landesforstanstalt wurden seit dem Jahr 2022 an welchen Standorten gegen die Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners getroffen und welche Kosten waren damit verbunden (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

5. Wie viele Personalstellen sind seit dem Jahr 2022 mit der Aufgabe der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Rahmen der interministeriellen Arbeitsgruppe betraut?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache