An sechs Tagen pro Woche erstellt die Landesregierung die „Presseschau des Thüringer Landtags und der Thüringer Landesregierung“ und stellt diese einem relativ großen Empfängerkreis zur Verfügung.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Empfänger in welchen einzelnen Behörden der Landesverwaltung erhalten die tägliche „Presseschau des Thüringer Landtags und der Thüringer Landesregierung“?
2. Welche einzelnen Empfänger über die Landesverwaltung hinaus erhalten die tägliche „Presseschau des Thüringer Landtags und der Thüringer Landesregierung“ in welchem Umfang?
3. Was sind die Ziele, welche die Landesregierung mit der Erstellung der täglichen „Presseschau des Thüringer Landtags und der Thüringer Landesregierung“ verbindet und wie wird geprüft, ob und in welchem Umfang diese Ziele tatsächlich erreicht werden?
4. Welche einzelnen Medien werden aktuell in welchem Umfang und mit welchem jeweiligen Ziel und Interesse wie oft ausgewertet, um gegebenenfalls Inhalt der täglichen „Presseschau des Thüringer Landtags und der Thüringer Landesregierung“ zu werden?
5. Welche Kosten entstanden seit dem Jahr 2014 für die Erstellung der täglichen „Presseschau des Thüringer Landtags und der Thüringer Landesregierung“ pro Pressemedium und aus welchen einzelnen Haushaltstiteln wurden diese Kosten beglichen (aufschlüsseln nach Jahresscheiben, Pressemedium und Haushaltstiteln)?
6. Wer entscheidet mit welcher Zielstellung, welche einzelnen Medien in die tägliche „Presseschau des Thüringer Landtags und der Thüringer Landesregierung“ aufgenommen werden?
7. Wie bewertet die Landesregierung die Aufnahme von Nachrichten von Online-Medien oder Medienportalen, die wie der Mitteldeutsche Rundfunk nur online in Schriftform publizieren, in die tägliche „Presseschau des Thüringer Landtags und der Thüringer Landesregierung“?
8. Welchen Stellenwert spielt die politische Neutralitätspflicht für die Landesregierung bei der Auswahl und bei der täglichen Erstellung der „Presseschau des Thüringer Landtags und der Thüringer Landesregierung“?
9. Mit welchen Maßnahmen stellt die Landesregierung sicher, dass eine grundsätzliche Ausgewogenheit der einzelnen politischen Zielrichtungen gewahrt ist oder besteht diese Notwendigkeit nach Auffassung der Landesregierung nicht? Wie begründet die Landesregierung die Antwort?