Verschiedenen Medienberichten zufolge gibt es in Thüringen zu wenig Gebärdendolmetscher, was den etwa 10.200 hörbehinderten Menschen, darunter 1.500 tauben Menschen, die Bewältigung ihres Alltags erheblich erschwert, beispielsweise die Erledigung von Behördengängen oder Arztbesuchen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Gebärdendolmetscher wären nach Einschätzung der Landesregierung erforderlich, um den Bedarf an Kommunikationshilfen durch Gebärdendolmetscher der hörbehinderten Menschen in Thüringen auszugleichen?
2. Welche konkreten Pläne verfolgt die Landesregierung, um die Versorgungsangebote mit Gebärdendolmetschern in Thüringen zu verbessern, nach welchem Zeitplan sollen diese Pläne umgesetzt werden und mit welchen Kosten ist zu rechnen?
3. Welche Unterstützungsangebote auf welcher rechtlichen Grundlage erhalten Familien mit hörbehinderten Kindern (vor und während der Kindergartenzeit, in der Schule und Ausbildung)?
4. Auf welcher rechtlichen Grundlage ist der Zugang von hörbehinderten Kindern zu deutscher Gebärdensprache und Gebärdendolmetschern oder Kommunikationsassistenzen geregelt, welche Stelle entscheidet über diesen Zugang und wie lange dauert der Bearbeitungsvorgang bis zur Entscheidung?
5. In wie vielen Fällen hatten Familien in Thüringen Schwierigkeiten, für ihre hörbehinderten Kinder Hilfen in Form von Zugang zu deutscher Gebärdensprache, Gebärdendolmetschern oder Kommunikationsassistenzen zu erhalten (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren von 2020 bis 2025), und an wen können sich Familien im Konfliktfall wenden?