Presseberichten zufolge erhält das Queere Zentrum Erfurt in Trägerschaft des eingetragenen Vereins Vielfalt Leben QueerWeg – Verein für Thüringen derzeit keine finanzielle Förderung durch den Freistaat Thüringen. Die Finanzierung der laufenden Miete erfolgt Angaben zufolge aus Rücklagen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Bis zu welchem Zeitpunkt hat das Queere Zentrum Erfurt durch den Freistaat finanzielle Mittel in welcher Höhe erhalten (bitte aufschlüsseln nach Jahren)?
2. In welcher Höhe waren nach Kenntnis der Landesregierung Rücklagen zum Stichtag 1. Januar 2025 im Queeren Zentrum Erfurt vorhanden?
3. Auf welcher Grundlage erfolgt die Förderung und lassen die Förderbedingungen die Bildung von Rücklagen zu?
4. Wurden die Rücklagen bei der Ermittlung der Förderhöhe berücksichtigt?
5. Plant die Landesregierung die Fortsetzung der finanziellen Förderung des Queeren Zentrums Erfurt und wenn ja, warum?
6. Sofern die Landesregierung eine Fortführung der Förderung im Sinne der Frage 5 plant, in welcher Höhe soll die Förderung erfolgen? 7. Sofern die Landesregierung eine Fortführung der Förderung im Sinne der Frage 5 plant, werden künftig die vorhandenen Rücklagen berücksichtigt?