Seit Jahren verzeichnet die Bundesrepublik Deutschland einen signifikanten Abfall des schulischen Leistungsniveaus in den Kernfächern und vor allem auch in der Verwendung der deutschen Sprache. In Thüringen zeigt sich das volle Ausmaß dieser Entwicklung im IQB-Bildungstrend 2022: Bei der Lesekompetenz schnitten Thüringer Viertklässler im Ländervergleich am schlechtesten ab; in den Bereichen Zuhören und Orthografie, aber auch in der Mathematik haben sich die Ergebnisse im Vergleich zum Jahr 2016 teilweise erheblich verschlechtert. Im gleichen Zeitraum hat sich der Anteil von Schülern nichtdeutscher Herkunft beträchtlich vergrößert; zunächst aufgrund des anhaltenden Zustroms außereuropäischer Migranten, seit dem Jahr 2022 auch durch die Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge. Viele dieser Schüler sprechen wenig oder kein Deutsch und haben einen dementsprechenden Förderbedarf. Der in Thüringen eingeschlagene Weg, diese Schüler in die regulären Schulklassen zu integrieren, führt zu einer Überlastung der Lehrer und berücksichtigt weder die Bedürfnisse der förderbedürftigen Schüler noch die der Schüler ohne Förderbedarf. Der reguläre Unterricht ist nicht der geeignete Ort für das Erlernen von Deutsch als Zweitsprache. Vielmehr setzt er voraus, dass die Schüler die deutsche Sprache bereits hinreichend beherrschen. Es muss sichergestellt werden, dass Schüler, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, zunächst in Sprachkursen oder separaten Klassen (Vorschaltklassen) auf ein ausreichendes Sprachniveau gebracht werden. Ein fakultativer Übergang in eine deutsche Regelklasse darf nur bei Nachweis entsprechender Sprachkenntnisse erfolgen.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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