Die beiden genannten Stromtrassen sollen auch durch Thüringen verlaufen. Durch den Bau wären sowohl Wald- als auch Agrarflächen betroffen. Es ergeben sich Fragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Waldflächen und wie viele Agrarflächen wie vieler Eigentümer sind nach aktuellem Stand in welcher Größe durch den Bau der beiden Stromtrassen jeweils betroffen (sowohl den unterirdischen als auch den oberirdischen Bau und Zuwege betreffend)?
2. Wie viele dieser Flächen können durch den Bau der Stromtrassen nicht mehr bewirtschaftet werden beziehungsweise sind durch das Abholzen nicht mehr als Waldflächen nutzbar?
3. Wie sollen sich jeweils eventuelle Ausgleichsmaßnahmen ausgestalten?
4. Für welche der Flächen respektive Eigentümer soll es nach aktuellem Stand Entschädigungszahlungen in welcher Gesamthöhe geben?
5. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Übertragbarkeit des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 8. Januar 2025 (Aktenzeichen: BVerwG 11 A 23.23, BVerwG 11 A 24.23, BVerwG 11 A 25.23) auf die beiden Stromtrassen den Bau von Erdkabeln und deren Duldung betreffend?