Im Anschluss an die Kleine Anfrage 7/2889 ergeben sich aktuelle Fragen zur Thematik.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Fälle über Verstöße gegen die Tierschutz-Hundeverordnung wurden in den Jahren 2022 bis 2024 bei den zuständigen Behörden registriert (bitte nach Landkreis und kreisfreier Stadt sowie Jahr aufschlüsseln)?
2. Wie viele der Fälle wurden durch Informationen aus der Bevölkerung, von Vereinen und so weiter an die Behörden weitergetragen und wie viele Fälle wurden durch anlassbezogene oder durch zufällige Kontrollen der Behörden selbst festgestellt (bitte nach Landkreis und kreisfreier Stadt sowie Jahr aufschlüsseln)?
3. Wie viele dieser festgestellten Verstöße bezogen sich auf Züchter?
4. Welche Konsequenzen ergaben sich daraus jeweils für den Tierhalter oder Züchter?
5. In wie vielen Fällen fanden nach der Feststellung des Verstoßes (weitere) Kontrollen durch die zuständigen Behörden statt und bei wie vielen dieser Kontrollen wurden erneut Verstöße festgestellt (bitte nach Landkreis und kreisfreier Stadt sowie Jahr aufschlüsseln)?
6. Auf wie vielen Veranstaltungen in Thüringen (Zucht, Hundesport und so weiter) wurden in den Jahren 2022 bis 2024 Verstöße gegen die Tierschutz-Hundeverordnung festgestellt und welche Konsequenzen ergaben sich für den Züchter respektive Halter und den Ausstellungsverantwortlichen und gegebenenfalls weitere Beteiligte?
7. Gab es Meldungen seit einschließlich des Jahres 2022 von zuständigen Behörden an die Landesregierung, dass die personellen Ressourcen zur Kontrolle der Tierschutz-Hundeverordnung nicht ausreichen, wenn ja, wann und durch welche Behörden?