Mir wurde ein Fall bekannt, in dem es einer Familie in Thüringen nicht gelang, Unterstützung durch einen Schulbegleiter für ihr an ADHS leidendes Kind zu erhalten. Aus diesem Grund sei ein Schulbesuch des Kinds nicht möglich.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Kinder mit ADHS besuchen nach Kenntnis der Landesregierung zurzeit in Thüringen eine Schule (bitte unterteilen nach Schulart)?

2. Welches sind die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen, mit denen die Unterstützung von Familien mit einem schulpflichtigen Kind mit ADHS durch einen Schulbegleiter sichergestellt wird?

3. Welche Ansprechpartner stehen den betreffenden Eltern in den Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens beratend und unterstützend zur Verfügung, falls es Schwierigkeiten bei der Organisation eines Schulbegleiters gibt?

4. Wie viele Schulbegleiter stehen in Thüringen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung, welche Stellen halten ein solches Angebot vor und wie hoch ist jeweils der tatsächliche Bedarf?

5. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über die erforderliche Dauer der Unterstützung von Kindern mit ADHS durch Schulbegleiter vor?

6. Wie wird die Unterstützung durch einen Schulbegleiter finanziert beziehungsweise welche Kosten entstehen den Kommunen oder dem Land?

7. Gibt es aus Sicht der Landesregierung bei der Betreuung von schulpflichtigen Kindern mit ADHS Verbesserungsbedarf, wenn ja, welchen und was ist gegebenenfalls geplant, um die Situation zu verbessern?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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