Im Anschluss an die Kleinen Anfragen 7/4802 und 7/5693 ergeben sich weitere Fragen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Fälle des Aufstellens von Fangeisen beziehungsweise Schlagfallen wurden in Thüringen im Jahr 2024 dokumentiert beziehungsweise zur Anzeige gebracht (bitte nach Landkreis und kreisfreier Stadt aufschlüsseln)?

2. In wie vielen dieser Fälle wurde ein verletztes Tier vorgefunden, das nicht veterinärmedizinisch betreut, in eine Tierschutzeinrichtung gebracht oder notgetötet wurde (bitte aufschlüsseln nach Tierart)?

3. In wie vielen dieser Fälle wurde das Tier nach dem Auffinden in der Falle aufgrund der Schwere der Verletzung notgetötet (bitte aufschlüsseln nach Tierart)?

4. In wie vielen dieser Fälle wurde das Tier nach dem Auffinden in der Falle in eine Tierschutzeinrichtung gebracht (bitte mit Angabe, in welche Tierschutzeinrichtung, und aufschlüsseln nach Tierart)?

5. In wie vielen dieser Fälle wurde das Tier nach dem Auffinden in der Falle zur Behandlung der Verletzung zu einem Veterinärmediziner gebracht (bitte aufschlüsseln nach Tierart)?

6. In wie vielen dieser Fälle wurde ein totes Tier in der Falle aufgefunden (bitte aufschlüsseln nach Tierart)?

7. In wie vielen dieser Fälle wurde ein Mensch durch das Aufstellen der Falle verletzt?

8. In wie vielen dieser Fälle wurde ein Tatverdächtiger beziehungsweise ein Täter ausfindig gemacht? 9. Welche juristischen Konsequenzen ergaben sich jeweils für den Verdächtigen beziehungsweise Täter? 10. Ist der Verdächtige beziehungsweise Täter zuvor durch Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufgefallen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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