Die Stadt Nordhausen betreibt unseren Kenntnissen zufolge derzeit als einzige kreisangehörige Kommune in Thüringen eine freiwillige Trägerschaft des öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere der städtischen Straßenbahn. Aufgrund finanzieller Engpässe der Stadt Nordhausen bestehen Ideen hinsichtlich der Rückübertragung der Trägerschaft an den Landkreis Nordhausen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist die Rückübertragung der Aufgabenträgerschaft für den öffentlichen Personennahverkehr in der Stadt Nordhausen an den Landkreis Nordhausen rechtlich möglich und welche Voraussetzungen müssen hierfür konkret vorliegen?

2. Würde der Landkreis Nordhausen für den Fall der Übernahme der Aufgabenträgerschaft insgesamt höhere finanzielle Mittel vom Freistaat Thüringen erhalten als die Stadt Nordhausen, die die Aufgabe bisher im Rahmen einer freiwilligen Leistung übernahm?

3. Ist es dem Landkreis Nordhausen grundsätzlich möglich, die Übertragung der Trägerschaft abzulehnen, und wenn ja, warum?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache