Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 8/38 (vergleiche Drucksache 8/194) ergeben sich Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Kriterien legt die Landesregierung zugrunde, um zwischen einem Staatssymbol, wie der Bundesflagge, und gesellschaftlichkulturellen Symbolen oder Symbolen einer sozialen Bewegung, wie der Regenbogenflagge, im Kontext des Neutralitätsgebots zu unterscheiden?
2. Warum wird das Zeigen deutscher Staatssymbole an staatlichen Polizeifahrzeugen als (privatmotivierter) potenzieller Verstoß gegen das Neutralitätsgebot bewertet, während die dienstliche Anordnung der Verwendung der Regenbogenflagge vor Landesgebäuden nicht als solcher Neutralitätsverstoß angesehen wird? 3. Interpretiert die Landesregierung die Bundesflagge nicht als Träger allgemeingültiger Werte des Grundgesetzes wie Menschenwürde, Toleranz, Gleichberechtigung und Schutz der persönlichen Freiheit, während das Hissen der Regenbogenfahne mit dieser Begründung gerechtfertigt wird, und wie wird die Antwort begründet?
4. Gab es vor oder während der Fußball-Europameisterschaft 2024 im Ministerium für Inneres und Kommunales den Wunsch seitens der Bediensteten, deutsche Staatssymbole an polizeilicher Ausrüstung zu verwenden? Wenn ja, wie wurde damit umgegangen? Welche Anweisungen (auch mündliche) wurden auf diese Wünsche hin auf welcher rechtlichen Grundlage ausgesprochen?
5. Beabsichtigt die Landesregierung der 8. Wahlperiode, die Beflaggung auf andere symbolische Ereignisse oder gesellschaftspolitische Botschaften, die allgemeingültige Werte des Grundgesetzes verkörpern, auszuweiten? Wenn ja, auf welche und wie wird seitens der Landesregierung begründet, dass diese grundgesetzlich verankerten Werte nicht durch die regulären staatlichen Symbole ausreichend repräsentiert sind?
6. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass das selektive Zeigen bestimmter Symbole, wie der Regenbogenflagge, bei gleichzeitigem Verzicht auf andere Symbole, wie der Bundesflagge, von der Öffentlichkeit als inkonsistent wahrgenommen werden oder auf Unverständnis stoßen könnte? Falls nein, wie wird dies begründet?