Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 8/105 in der Drucksache 8/265 ergeben sich Nachfragen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche konkreten Ermittlungen zu den Ursachen des lokalen Ausbruchsgeschehens und der Ansteckungsquellen hat das zuständige Gesundheitsamt nach dem Auftreten eines Keuchhustenfalls an einer Schule im Landkreis Hildburghausen auf Basis von § 25 Abs. 2 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit § 1 Abs. 3 der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen im Rahmen des Infektionsschutzes durchgeführt und mit welchem Ergebnis?
2. Welche konkreten Ermittlungen zur Ausbreitung der Krankheit hat das zuständige Gesundheitsamt mit welchem Ergebnis durchgeführt? Wie viele Schüler, Lehrer und weitere Personen haben sich angesteckt?
3. Wie viele Schüler, Lehrer und weitere Personen wurden in welcher Form und wie lange einer Isolationsmaßnahme unterzogen?
4. Wie viele weitere Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung hat das zuständige Gesundheitsamt konkret durchgeführt (wie viele Pertussis-Impfungen, Chemoprophylaxe und welche Maßnahmen der Postexpositionsprophylaxe)?
5. Welche Daten hat das zuständige Gesundheitsamt mittels welcher Software konkret in wie vielen Fällen erhoben, wohin werden diese Daten weitergeleitet und wie lange werden sie gespeichert?
6. Liegt beim zuständigen Gesundheitsamt ein Datenschutzkonzept vor, in dem die Zugangs- und Zugriffsrechte der Mitarbeiter (Rollen) im zuständigen Gesundheitsamt definiert werden, die Weitergabe von Daten in welcher Form, die Speicherdauer der Daten, Löschfristen und -protokolle sowie das konkrete Verfahren im Falle eines Widerspruchs?
7. Auf welche Weise wurden die betroffenen Personen datenschutzrechtlich aufgeklärt?