Der Untersuchungsausschuss hat die Aufgabe, die Entscheidungsfindung des Amts für Verfassungsschutz unter Leitung des seit 1. Dezember 2015 im Amt befindlichen Präsidenten und des Innenministeriums, dem das Amt zugeordnet ist, zu untersuchen. Es gilt zu klären, ob der Verfassungsschutzpräsident in seiner Amtsführung gesetzliche Pflichten oder beamtenrechtliche Vorgaben verletzt hat und ob er seiner Verpflichtung zur politischen Neutralität, einer zentralen Anforderung an den Präsidenten einer Verfassungsschutzbehörde, gerecht geworden ist oder sein Amt zu politischen Zwecken missbraucht hat und welche Rolle dabei die politische Leitung des Innenministeriums spielte. Im Zentrum der Untersuchung soll stehen, wie Entscheidungen des Amts für Verfassungsschutz unter der Leitung seines Präsidenten zur Beobachtung sowie zur Einstufung politischer Parteien und Gruppierungen getroffen wurden. Dabei ist die methodische und rechtliche Fundierung dieser Entscheidungen zu beleuchten, einschließlich der Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der verwendeten Gutachten und Materialien. Es soll untersucht werden, ob relevante rechtliche Aspekte, wie etwa die Indemnität von Abgeordneten, bei der Entscheidungsfindung angemessen berücksichtigt wurden. Weiterhin ist zu prüfen, ob der Verfassungsschutzpräsident vertrauliche Informationen an Medienvertreter weitergegeben und damit beispielsweise gegen die beamtenrechtliche Verschwiegenheitspflicht und den Geheimschutz verstoßen hat und inwieweit er journalistische Berichterstattung instrumentalisiert hat.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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