Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Verfahrensweise wird in den einzelnen Bereichen der Thüringer Polizei eingesetzt, um die Arbeitszeiten der einzelnen Bedienstetengruppen zuverlässig zu erfassen (Gliederung nach Behörde oder gegebenenfalls Dienststelle)?

2. Seit wann kommt die jeweilige Verfahrensweise zur Anwendung und welche Weiterentwicklungen gab es jeweils seit der Einführung?

3. Welcher Arbeitsaufwand entsteht für die Bediensteten durch die jeweilige Art der Arbeitszeiterfassung und wie wird dieser zeitliche Aufwand gerechtfertigt?

4. Wie viele Bedienstete sind in welchen einzelnen Dienststellen mit der Pflege und/oder Weiterentwicklung der Arbeitszeiterfassung in der Thüringer Polizei beauftragt? Welcher zusätzliche zeitliche Aufwand entsteht dadurch?

5. Weshalb bietet es sich nach Einschätzung der Landesregierung an, die Arbeitszeit auf diese Weise zu erfassen?

6. Welches Digitalisierungskonzept verfolgt die Landesregierung bei der Art und Weise der Erfassung der Arbeitszeit im Bereich der Thüringer Polizei? Welche einzelnen Schritte der Weiterentwicklung sind in den kommenden fünf Jahren geplant und wie werden diese begründet?

7. Welche Anknüpfungspunkte sieht die Landesregierung, über die eine konsequente Weiterentwicklung oder Digitalisierung der Arbeitszeiterfassung im Rahmen einer polizeiinternen Gesamt-Infrastruktur zur Erleichterung verschiedener täglicher Routinen denkbar wären (zum Beispiel eine Chipkarte, welche Arbeitszeiterfassung, Eingangskontrolle und PC-Anmeldung vereint)? Welche Schritte werden diesbezüglich unternommen und wann umgesetzt? Wie begründet die Landesregierung die Antwort?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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