Ich frage die Landesregierung:

1. Welche einzelnen Zonen, in denen das Abbrennen von Silvesterknallkörpern nicht gestattet war, hat die Landeshauptstadt Erfurt zu Silvester 2024 nach Kenntnis der Landesregierung ausgewiesen? Welche einzelnen Straßen oder Plätze umfassten diese Zonen und wie wurde die Einhaltung des Verbots durchgesetzt?

2. Welche einzelnen Aufgaben hat die Thüringer Polizei zur Erreichung der Ziele derartiger Verbotszonen? Wie hat die Landeshauptstadt Erfurt die örtlich zuständige Polizei eingebunden?

3. Wie viele Einsätze zur Durchsetzung derartiger Verbote hatte die Thüringer Polizei zum Jahreswechsel 2024/2025 in der Landeshauptstadt Erfurt? Wie wurde die Einhaltung der Verbote im Einzelnen durchgesetzt?

4. Welcher konkrete finanzielle und zeitliche Aufwand entstand der Thüringer Polizei bei der Durchsetzung von Verbotszonen in der Landeshauptstadt Erfurt zum Jahreswechsel 2024/2025?

5. In welchem Umfang und auf welche Weise beteiligte sich die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Erfurt nach Kenntnis der Landesregierung an der Durchsetzung der Verbotszonen?

6. Welche Mittel der Ahndung beziehungsweise Möglichkeiten der Sanktionierung des Verstoßes gegen Verbote dieser Art haben die Kommunen in Thüringen oder die Thüringer Polizei?

7. Wie oft kamen diese zum Jahreswechsel 2024/2025 zur Anwendung?

8. Auf welcher rechtlichen Grundlage können Kommunen in Thüringen derartige Verbotszonen ausrufen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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