Der Änderungsantrag stellt eine Zusammenführung des Einsetzungsantrags mit der Drucksachennummer 8/47 mit dem in Drucksache 8/53 vorliegenden Einsetzungsantrag dar. Es liegen zwei Anträge zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mit dem Ziel der Aufarbeitung der Coronapandemie vor. Es ist nicht sinnvoll, zwei Untersuchungsausschüsse zur gleichen Thematik einzusetzen. Die Zusammenführung im Wege der Annahme des Änderungsantrags verhindert zwei parallel zum gleichen Thema arbeitende Untersuchungsausschüsse. So werden finanzielle, personelle und weitere Ressourcen geschont und auch mehrfache Zeugenvernehmungen vermieden, ohne dass die jeweils geltend gemachten Minderheitenrechte eingeschränkt werden.