Der Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung sagte in der Plenarsitzung am 29. Januar 2025 in Bezug auf Straftaten wegen Messerangriffen im Sinne der bundesweiten Erfassung: „Im Jahr 2023 wurden im Freistaat Thüringen 418 solcher Fälle registriert. Von den 389 Tatverdächtigen, die ermittelt wurden, waren 163 nichtdeutscher Herkunft, was bedeutet, dass die Mehrheit der Tatverdächtigen deutscher Herkunft war. Der Anstieg ist also eben nicht allein, so wie manche hier den Eindruck erwecken wollen, auf Zuwanderer zurückzuführen. Das entspricht nicht den Tatsachen.“ Nach meinem Eindruck wird mit dieser Aussage allein kein Anstieg derartiger Taten aufgezeigt und auch nicht die getroffene Aussage, dass der „Anstieg […] eben nicht allein […] auf Zuwanderer zurückzuführen“ sei, mit Fakten unterlegt. Weiter sagte er: „Von den genannten 418 Straftaten im Jahr 2023 waren sieben Messerattacken Angriffe gegen das Leben – sieben. Davon ist niemand ums Leben gekommen – niemand, null. […] Von den ermittelten acht tatverdächtigen Personen waren zwei nichtdeutsch – zwei.“ und „[…] im Jahr 2021 waren die drei häufigsten Vornamen bei Messerattacken im Land Berlin: Alexander, Christian und David. Es ist eben nicht so, wie Sie glauben machen wollen, wie Sie den Eindruck erwecken wollen, dass das ausschließlich ein Problem einer migrantischen Gemeinschaft beziehungsweise von Zuwanderern ist. Das ist eben nicht der Fall […].“

Ich frage die Landesregierung:

1. Von welchem „Anstieg“ sprach der Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung konkret? Wie stellt sich dieser Anstieg in welchem Betrachtungszeitraum und auf welcher Datengrundlage tatsächlich in absoluten und relativen Zahlen dar (sinnvolle Gliederung gegebenenfalls in Jahresscheiben, die einen Anstieg im Laufe der Zeit erkennen lassen)?

2. Wie stellt sich die Entwicklung des vom Minister angegebenen „Anstiegs“ jeweils im Verhältnis der deutschen Tatverdächtigen und der nichtdeutschen Tatverdächtigen dar (sinnvolle Gliederung gegebenenfalls in Jahresscheiben, die einen Anstieg im Laufe der Zeit erkennen lassen)?

3. Wegen welcher einzelnen Delikte wird bei den erwähnten 418 Strafverfahren ermittelt (Gliederung nach Deliktsbezeichnung)?

4. Wie viele der 226 Tatverdächtigen mit deutscher Staatsbürgerschaft verfügen über mehrere Staatsbürgerschaften?

5. Über welche einzelnen Staatsbürgerschaften verfügen die 163 Tatverdächtigen nichtdeutscher Herkunft? 6. Was ist bei den vom Minister beschriebenen sieben Angriffen gegen das Leben jeweils vorgefallen (anonymisierte Sachverhaltsbeschreibung)? 7. Wieso hält es der Minister für notwendig, seine Angaben mit Vornamen von Tatverdächtigen zu belegen? Wieso nutzt er dazu Angaben zu Messerattacken aus der Bundeshauptstadt Berlin und keine derartigen Angaben aus Thüringen? 8. Wie bewertet die Landesregierung eine vom Minister selbst dargestellte Beteiligung nichtdeutscher Tatverdächtiger an Angriffen mit Messern von 42 Prozent bei einem nichtdeutschen Bevölkerungsanteil von lediglich 7,6 Prozent (laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2023)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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